Stand 4/2010:
Beschwerde von 7/2009 gegen
Bauentscheid des Statthalteramts wurde von der BVE gutgeheissen.
Weitergezogen wurde von
uns nur der Punkt 4:
"Keine Parkfelder neben
der Fahrbahn auf der Länggassstrasse"
Sept. 2007:
Einsprache gegen Teilprojekt
3
Neufeldtunnel/Verkehrsberuhigung
Länggasse
WEISSE
FELDER: Antworten der Stadt vom 29.2.08
Gegenstand:
Teilmassnahmen im „Teilprojekt
3“ (Neufeldtunnel/Verkehrsberuhigung Länggasse) und damit verbundene
Verkehrsbeschränkungsverfügungen bzw. Aufhebungen solcher gemäss
Publikation am 29. und 31.8.2007
->
Pläne
->
Details und Bilder zu den Hauptkritikpunkten
Sehr geehrter Herr Regierungsstatthalter
Sehr geehrte Damen und Herren
Die IG Velo Bern erhebt Einsprache
gegen obenerwähnte Bauvorhaben und Verkehrsmassnahmen.
1. Formelles
Die Interessengemeinschaft
(IG) Velo Bern ist ein überparteilicher Verein i.S. von Art. 60 ff
ZGB mit dem Ziel, die Verbreitung und Sicherheit des Verkehrsmittels Velo
zu fördern und die Interessen der Velofahrenden gegenüber Behörden
und Privaten zu vertreten. Sie besteht seit dem Jahr 1978, hat über
2500 Mitglieder und ist in der Stadt und Region Bern aktiv. Zur Verfolgung
der statutarischen Ziele kann der Verein Rechtsmittel ergreifen. Er ist
gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. b BauG zur Einsprache berechtigt.
Die Einsprachefrist, welche
bis und mit dem 28.9.2007 läuft, ist mit der Postaufgabe eingehalten.
2. Materielles
Vorbemerkung
Die IG Velo stellt die flankierenden
Massnahmen zum Neufeldttunnel in der Länggasse, die das Stadtberner
Stimmvolk angenommen hat, nicht in Frage.
Die IG Velo Bern wehrt sich
aber nach wie vor dagegen, dass die Umsetzung der „Verkehrsberuhigung Länggasse“
mit
zahlreichen Verschlechterungen für den Veloverkehr einhergehen soll.
Wir bedauern, dass unsere
Eingaben aus der Einsprache von 1999 gegen die Neufeldtunnelplanung, aus
unserer Mitwirkung von 1999 zur Verkehrsberuhigung Länggasse sowie
aus der Anhörung von 2002 kaum Gehör fanden und in diesem achtjährigen
Prozess nicht weiterreichende Verbesserungen vorgenommen werden konnten.
Aus Art. 18a SBG ist abzuleiten,
dass bei der Umsetzung der „Verkehrsberuhigung Länggasse“ keine Veränderungen
vorgenommen werden dürfen, die einen Strassenzug oder eine Kreuzung
für eine Verkehrsart gefährlicher werden lassen.
In der Beurteilung solcher
Effekte können die Stadtvertreter als befangen betrachtet werden,
weil sie die Planung von Anfang an so vertreten haben. Deshalb erwarten
wir im Zweifelsfall den Beizug neutraler Experten.
Ferner wollen wir sicherstellen,
dass die Situation durch die weiteren öffentlich angekündigten
Einsprachen keine Verschlechterungen erfährt.
Antworten
der Stadt vom 29.2.2008 (nur auszugsweise):
1) Beibehaltung Kreisel
Halen-/Länggass-/Bremgartenstrasse
Der Ersatz dieses Kreisels
durch eine Lichtsignalanlage (LSA) bringt für Velos bezüglich
Komfort ausschliesslich neue Nachteile, bezüglich Sicherheit nebst
wenigen Vorteilen ebenfalls gravierende neue Nachteile.
Die MIV-Dosierung muss und
kann anders gelöst werden als mit einer neuen LSA an diesem Knoten.
Heute ist selbst in Stosszeiten
in 90% der Fälle aus keiner Richtung ein Halt nötig.
Mit der LSA wird in schätzungsweise
80% der Fälle aus jeder Zufahrt Richtung Länggassstrasse ein
Zwangshalt nötig.
Der Knoten wird als Schulweg
genutzt und gilt heute als sehr sicher.
Die Einspursituationen ab
beiden Aesten der Bremgartenstrasse sowie aus der Länggassstrasse
sind velofeindlich, denn Geradeaus- und Linksabbiegeverkehr sind auf der
gleichen Spur, was linksabbiegende Velos benachteiligt und gefährdet.
Von Velobevorzugung kann
nicht gesprochen werden: Die vorgelagerten Warteräume für Velos
sind im fliessenden Verkehr nutzlos, die zuführenden Radstreifen für
einen Spurwechsel eher eine Behinderung und somit u.U. kontraproduktiv.
2) Beibehaltung des Kreisels
Bierhübeli
Grundsätzlich verweisen
wir auf unsere separate Beschwerde gegen die Aufhebung des Kreisverkehrs
mit Kreisvortritt. Das Verkehrsregime dieses Knotens hat jedoch Auswirkungen
auf das TP3.
An diesem Knoten ist namentlich
für die Verbindung Wildparkstrasse – Mittelstrasse und umgekehrt nach
wie vor keine sichere Lösung ersichtlich. Die geplante Knotenfläche
ohne Kreisel ist für einen sicheren Betrieb noch viel zu gross und
zu unklar strukturiert.
Allein die schiefe Einmündung
der Engestrasse rechtfertigt hier andere Massstäbe als auf anderen
Kreuzungen innerhalb des Quartiers, besonders gilt dies auch für den
fünften zu integrierenden Arm, der Wildparkstrasse.
Aus diesen und in unserer
Beschwerde eingebrachten Gründen muss dieser Kreisel aus verkehrs-
und sicherheitstechnischen Gründen erhalten bleiben. Das Projekt ist
entsprechend anzupassen.
Den Kreisel aus Kapazitätsgründen
(auf rund 1/3 sinkende Verkehrsbelastung) aufzuheben, kann unter Umständen
bei einfachen Kreuzungssituationen nachvollzogen werden. Es darf aber nicht
sein, dass damit gravierende Sicherheitsmängel in Kauf genommen werden
– wie in diesem Fall.
Erst vor wenigen Jahren
hat die Stadt den ebenfalls 5-armigen Knoten Freiburgstrasse/Friedbühlstrasse/Weyermannsstrasse,
der auch in einer Tempo-30-Zone liegt und schiefwinklige Einmündungen
aufweist, in einen Kreisel umgebaut.
->
Beschwerde Bierhübeli
->
BZ-Artikel (als Bild 1,7MB)
3) Verbesserungen am Knoten
Erlach-/Haller-/Länggassstrasse
Der Neubau eines Kreisels
Haller-/Erlachstrasse ist aus unserer Sicht keine gute Lösung.
Die Arme Haller- und Erlachstrasse
werden durch einen Kreisel zunächst gleichgestellt mit der Länggassstrasse,
jedoch durch die geplanten Trottoirüberfahrten wieder untergeordnet.
Somit ist der Sinn des Kreisvortritts nicht ersichtlich.
Falls der Kreisel tatsächlich
nur als Tempo-30-Tor dient, könnte ein solches kostensparender und
einfacher im Bereich Falkenplatz realisiert werden.
Die heutige Hauptachse ist
auch mit dem Kreisel bevorzugt und wirkt namentlich stadteinwärts
zu wenig bremsend.
Falls am Kreisel festgehalten
wird, muss die Mittelrondelle eine stärkere Ablenkwirkung erhalten,
auch für Bus und Schwerverkehr.
4) Keine Parkfelder neben
der Fahrbahn
Gemäss den Plänen
sollen auf der Länggassstrasse stadtauswärts zwischen Hallerstrasse
und Mittelstrasse die Parkfelder aufs Trottoir direkt an den Fahrbahnrand
verlegt werden. Dies bei einer Durchfahrtsbreite von nur 3m80.
Diese Parkfelder müssen
aufgehoben oder mindestens 0,80m vom Fahrbahnrand weg nach innen versetzt
werden.
Neu beträgt die Fahrgasse
noch 3m80, die Mittelzone ist mit optischen und physischen Hindernissen
ausgestattet, welche auch Autos kein Überholen von Velos in sicherem
Abstand erlauben. Die Velos wiederum müssen sich in sicherem Abstand
von parkierten Autos bewegen, um nicht mit Autotüren zu kollidieren.
Velofahrende sähen sich ständig dazu genötigt, entweder
den übrigen Verkehr zu behindern (sicherer Abstand) oder sich selber
zu gefährden (zu geringer Abstand). In diesem Bereich muss die Planung
überarbeitet werden.
5) Sichere Polleranlagen
Durchfahrtsbreiten bei Sperren
von 1m40 sind zu eng. Veloanhänger dürfen 1,0m breit sein, der
Sicherheitsabstand von 30cm sollte an keiner Stelle unterschritten werden.
Vorbildlich sind dabei die
Sperren an Fabrikstrasse oder Waldheimstrasse mit 1,75m Pollerabstand.
Bei der Polleranlage Neubrückstrasse
Nord ist die Durchfahrtsbreite zwischen den Pollern 1m20, am Rand sind
es 1m40.
Stadtauswärts muss
der Abstand auf mind. 1m60 vergrössert werden, stadteinwärts
ebenfalls auf 1m75.
Besonders gefährlich
sind unserer Ansicht nach die diagonal angeordneten Poller beim Knoten
Muesmatt-/Freiestrasse.
Der diagonale Abstand von
1m75 (Mitte-Mitte) reduziert die physisch nutzbare Durchfahrtsbreite bezogen
auf die Strassenflucht auf unter 1m20, was viel zu schmal ist. Die Velofahrenden,
insbesondere mit Anhänger, würden zu äusserst schikanösen
Manövern gezwungen, und es können sich unklare Vortrittssituationen
ergeben.
Infolge der diagonalen und
damit zu jeder geraden Fahrrichtung versetzten Anordnung ist die Situation
für Velofahrende zudem schwer einschätzbar. Diese Sperranlage
ist zwingend abzuändern.
Insbesondere bei Pollern,
die sich häufig senken (Neubrückstrasse), braucht es keilförmige
ablenkende Markierungen, die auf das Hindernis aufmerksam machen und das
sichere Umfahren erleichtern.
6) Velofreundliche Randsteinabschlüsse
Alle Randsteinabschlüsse,
die von Velos gequert werden müssen, sollen als Rampen mit max. 15%
Gefällsbruch gegenüber der Umgebung (bei Trottoirüberfahrten)
oder als Einsattelung bzw. Absenkung auf 0,0cm ausgebildet werden. Letzteres
namentlich am Bierhübeli (Anschlüsse Wildparkstrasse und Bierhübeliweg),
wo wieder velofeindliche, senkrechte 3cm-Anschläge geplant sind.
3. Rechtsbegehren
Das Teilprojekt 3 ist mit
Blick auf
- Art. 18a SBG
- Abstimmungsbotschaft Neufeldtunnelabstimmung
- Absichtserklärungen
des Gemeinderats zur Veloförderung
- Mitwirkungsversion des
Richtplans Veloverkehr
anzupassen.
Mit freundlichen Grüssen
IG VELO BERN
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