Stand 4/2010:
Beschwerde von 7/2009 gegen Bauentscheid des Statthalteramts wurde von der BVE gutgeheissen.
Weitergezogen wurde von uns nur der Punkt 4: 
"Keine Parkfelder neben der Fahrbahn auf der Länggassstrasse"
 


Sept. 2007:
Einsprache gegen Teilprojekt 3 
Neufeldtunnel/Verkehrsberuhigung Länggasse

WEISSE FELDER: Antworten der Stadt vom 29.2.08

Gegenstand:
Teilmassnahmen im „Teilprojekt 3“ (Neufeldtunnel/Verkehrsberuhigung Länggasse) und damit verbundene Verkehrsbeschränkungsverfügungen bzw. Aufhebungen solcher gemäss Publikation am 29. und 31.8.2007

-> Pläne

-> Details und Bilder zu den Hauptkritikpunkten
 
 

Sehr geehrter Herr Regierungsstatthalter
Sehr geehrte Damen und Herren

Die IG Velo Bern erhebt Einsprache gegen obenerwähnte Bauvorhaben und Verkehrsmassnahmen.
 

1. Formelles

Die Interessengemeinschaft (IG) Velo Bern ist ein überparteilicher Verein i.S. von Art. 60 ff ZGB mit dem Ziel, die Verbreitung und Sicherheit des Verkehrsmittels Velo zu fördern und die Interessen der Velofahrenden gegenüber Behörden und Privaten zu vertreten. Sie besteht seit dem Jahr 1978, hat über 2500 Mitglieder und ist in der Stadt und Region Bern aktiv. Zur Verfolgung der statutarischen Ziele kann der Verein Rechtsmittel ergreifen. Er ist gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. b BauG zur Einsprache berechtigt. 
Die Einsprachefrist, welche bis und mit dem 28.9.2007 läuft, ist mit der Postaufgabe eingehalten.
 

2. Materielles
 

Vorbemerkung

Die IG Velo stellt die flankierenden Massnahmen zum Neufeldttunnel in der Länggasse, die das Stadtberner Stimmvolk angenommen hat, nicht in Frage.
Die IG Velo Bern wehrt sich aber nach wie vor dagegen, dass die Umsetzung der „Verkehrsberuhigung Länggasse“ mit zahlreichen Verschlechterungen für den Veloverkehr einhergehen soll. 
Wir bedauern, dass unsere Eingaben aus der Einsprache von 1999 gegen die Neufeldtunnelplanung, aus unserer Mitwirkung von 1999 zur Verkehrsberuhigung Länggasse sowie aus der Anhörung von 2002 kaum Gehör fanden und in diesem achtjährigen Prozess nicht weiterreichende Verbesserungen vorgenommen werden konnten.

Aus Art. 18a SBG ist abzuleiten, dass bei der Umsetzung der „Verkehrsberuhigung Länggasse“ keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die einen Strassenzug oder eine Kreuzung für eine Verkehrsart gefährlicher werden lassen.
In der Beurteilung solcher Effekte können die Stadtvertreter als befangen betrachtet werden, weil sie die Planung von Anfang an so vertreten haben. Deshalb erwarten wir im Zweifelsfall den Beizug neutraler Experten.

Ferner wollen wir sicherstellen, dass die Situation durch die weiteren öffentlich angekündigten Einsprachen keine Verschlechterungen erfährt.

Antworten der Stadt vom 29.2.2008 (nur auszugsweise):

1) Beibehaltung Kreisel Halen-/Länggass-/Bremgartenstrasse
Der Ersatz dieses Kreisels durch eine Lichtsignalanlage (LSA) bringt für Velos bezüglich Komfort ausschliesslich neue Nachteile, bezüglich Sicherheit nebst wenigen Vorteilen ebenfalls gravierende neue Nachteile. 
Die MIV-Dosierung muss und kann anders gelöst werden als mit einer neuen LSA an diesem Knoten. 
Heute ist selbst in Stosszeiten in 90% der Fälle aus keiner Richtung ein Halt nötig.
Mit der LSA wird in schätzungsweise 80% der Fälle aus jeder Zufahrt Richtung Länggassstrasse ein Zwangshalt nötig.
Der Knoten wird als Schulweg genutzt und gilt heute als sehr sicher.
Die Einspursituationen ab beiden Aesten der Bremgartenstrasse sowie aus der Länggassstrasse sind velofeindlich, denn Geradeaus- und Linksabbiegeverkehr sind auf der gleichen Spur, was linksabbiegende Velos benachteiligt und gefährdet. 
Von Velobevorzugung kann nicht gesprochen werden: Die vorgelagerten Warteräume für Velos sind im fliessenden Verkehr nutzlos, die zuführenden Radstreifen für einen Spurwechsel eher eine Behinderung und somit u.U. kontraproduktiv.



 

2) Beibehaltung des Kreisels Bierhübeli
Grundsätzlich verweisen wir auf unsere separate Beschwerde gegen die Aufhebung des Kreisverkehrs mit Kreisvortritt. Das Verkehrsregime dieses Knotens hat jedoch Auswirkungen auf das TP3.

An diesem Knoten ist namentlich für die Verbindung Wildparkstrasse – Mittelstrasse und umgekehrt nach wie vor keine sichere Lösung ersichtlich. Die geplante Knotenfläche ohne Kreisel ist für einen sicheren Betrieb noch viel zu gross und zu unklar strukturiert. 
Allein die schiefe Einmündung der Engestrasse rechtfertigt hier andere Massstäbe als auf anderen Kreuzungen innerhalb des Quartiers, besonders gilt dies auch für den fünften zu integrierenden Arm, der Wildparkstrasse.
Aus diesen und in unserer Beschwerde eingebrachten Gründen muss dieser Kreisel aus verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen erhalten bleiben. Das Projekt ist entsprechend anzupassen.

Den Kreisel aus Kapazitätsgründen (auf rund 1/3 sinkende Verkehrsbelastung) aufzuheben, kann unter Umständen bei einfachen Kreuzungssituationen nachvollzogen werden. Es darf aber nicht sein, dass damit gravierende Sicherheitsmängel in Kauf genommen werden – wie in diesem Fall.
Erst vor wenigen Jahren hat die Stadt den ebenfalls 5-armigen Knoten Freiburgstrasse/Friedbühlstrasse/Weyermannsstrasse, der auch in einer Tempo-30-Zone liegt und schiefwinklige Einmündungen aufweist, in einen Kreisel umgebaut.

-> Beschwerde Bierhübeli
-> BZ-Artikel (als Bild 1,7MB)








3) Verbesserungen am Knoten Erlach-/Haller-/Länggassstrasse
Der Neubau eines Kreisels Haller-/Erlachstrasse ist aus unserer Sicht keine gute Lösung. 
Die Arme Haller- und Erlachstrasse werden durch einen Kreisel zunächst gleichgestellt mit der Länggassstrasse, jedoch durch die geplanten Trottoirüberfahrten wieder untergeordnet. Somit ist der Sinn des Kreisvortritts nicht ersichtlich. 
Falls der Kreisel tatsächlich nur als Tempo-30-Tor dient, könnte ein solches kostensparender und einfacher im Bereich Falkenplatz realisiert werden.
Die heutige Hauptachse ist auch mit dem Kreisel bevorzugt und wirkt namentlich stadteinwärts zu wenig bremsend.
Falls am Kreisel festgehalten wird, muss die Mittelrondelle eine stärkere Ablenkwirkung erhalten, auch für Bus und Schwerverkehr.

4) Keine Parkfelder neben der Fahrbahn
Gemäss den Plänen sollen auf der Länggassstrasse stadtauswärts zwischen Hallerstrasse und Mittelstrasse die Parkfelder aufs Trottoir direkt an den Fahrbahnrand verlegt werden. Dies bei einer Durchfahrtsbreite von nur 3m80.
Diese Parkfelder müssen aufgehoben oder mindestens 0,80m vom Fahrbahnrand weg nach innen versetzt werden. 
Neu beträgt die Fahrgasse noch 3m80, die Mittelzone ist mit optischen und physischen Hindernissen ausgestattet, welche auch Autos kein Überholen von Velos in sicherem Abstand erlauben. Die Velos wiederum müssen sich in sicherem Abstand von parkierten Autos bewegen, um nicht mit Autotüren zu kollidieren. Velofahrende sähen sich ständig dazu genötigt, entweder den übrigen Verkehr zu behindern (sicherer Abstand) oder sich selber zu gefährden (zu geringer Abstand). In diesem Bereich muss die Planung überarbeitet werden. 

5) Sichere Polleranlagen
Durchfahrtsbreiten bei Sperren von 1m40 sind zu eng. Veloanhänger dürfen 1,0m breit sein, der Sicherheitsabstand von 30cm sollte an keiner Stelle unterschritten werden. 
Vorbildlich sind dabei die Sperren an Fabrikstrasse oder Waldheimstrasse mit 1,75m Pollerabstand.

Bei der Polleranlage Neubrückstrasse Nord ist die Durchfahrtsbreite zwischen den Pollern 1m20, am Rand sind es 1m40. 
Stadtauswärts muss der Abstand auf mind. 1m60 vergrössert werden, stadteinwärts ebenfalls auf 1m75.

Besonders gefährlich sind unserer Ansicht nach die diagonal angeordneten Poller beim Knoten Muesmatt-/Freiestrasse. 
Der diagonale Abstand von 1m75 (Mitte-Mitte) reduziert die physisch nutzbare Durchfahrtsbreite bezogen auf die Strassenflucht auf unter 1m20, was viel zu schmal ist. Die Velofahrenden, insbesondere mit Anhänger, würden zu äusserst schikanösen Manövern gezwungen, und es können sich unklare Vortrittssituationen ergeben.
Infolge der diagonalen und damit zu jeder geraden Fahrrichtung versetzten Anordnung ist die Situation für Velofahrende zudem schwer einschätzbar. Diese Sperranlage ist zwingend abzuändern.

Insbesondere bei Pollern, die sich häufig senken (Neubrückstrasse), braucht es keilförmige ablenkende Markierungen, die auf das Hindernis aufmerksam machen und das sichere Umfahren erleichtern.

6) Velofreundliche Randsteinabschlüsse
Alle Randsteinabschlüsse, die von Velos gequert werden müssen, sollen als Rampen mit max. 15% Gefällsbruch gegenüber der Umgebung (bei Trottoirüberfahrten) oder als Einsattelung bzw. Absenkung auf 0,0cm ausgebildet werden. Letzteres namentlich am Bierhübeli (Anschlüsse Wildparkstrasse und Bierhübeliweg), wo wieder velofeindliche, senkrechte 3cm-Anschläge geplant sind.

 

3. Rechtsbegehren

Das Teilprojekt 3 ist mit Blick auf
- Art. 18a SBG 
- Abstimmungsbotschaft Neufeldtunnelabstimmung
- Absichtserklärungen des Gemeinderats zur Veloförderung
- Mitwirkungsversion des Richtplans Veloverkehr
anzupassen.
 
 

Mit freundlichen Grüssen

IG VELO BERN
 

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