Einsprache Umgestaltung
Murtenstrasse wegen KVA-Planung
rot: Ergebnisse aus der Einspracheverhandlung
vom 13.9.2007, Einsprache zurückgezogen
Bern, 30.3.2007
Materieller Teil (Begründung)
a) Grundsatz:
Die Umgestaltungsidee hat
grundsätzlich positive Ansätze. Wir möchten aber unter allen
Umständen verhindern, dass neuartige Gefahrenmomente oder Netzwiderstände
für den Veloverkehr entstehen.
Das Projekt im Zusammenhang
mit der Planung Forsthaus West erhöht den Netzwiderstand für
den Veloverkehr auf dieser Velo-Hauptroute.
Diese Erhöhung ist
auf das absolut notwendige zu beschränken.
Dass die KVA-Ausfahrt nicht
LSA-geregelt wird (ausser für Feuerwehr), begrüssen wir sehr.
Der LSA-Betrieb ist nur für Einsatzfahrzeuge
vorgesehen
b)
Bushaltestelle stadtauswärts:
Velos müssen einen
haltenden Bus überholen können. Velofahrende verlieren unnötig
Zeit und gefährden ihre Gesundheit, wenn sie hinter oder neben einem
Dieselbus warten müssen. Das Verhältnis Haltestelle/Fussgängerübergang/LSA-Regelung
ist zu überprüfen.
Die Bushaltestelle wird um ca. 40m Richtung Forsthaus
verlegt (Sichtweite 50m auf Fussgängerstreifen). Velos können
den Bus überholen.
c)
Bereich Bushaltestelle
stadteinwärts:
Hier scheint die Überholbarkeit
eines haltenden Busses gewährleistet zu sein.
Hingegen bildet die Insel
für den Signalträger westlich der KVA-Ein-/Ausfahrt eine "psychologische"
Einengung der Durchfahrt für den MIV zum Nachteil des stadtauswärtsführenden
Radstreifens. Auf diese Insel sollte verzichtet werden.
Durchfahrt bei Insel westl. Einfahrt KVA stadtauswärts
ist 4,50m breit (3.00m Fahrspur/1.50m Radstreifen).
d)
Eine Breite von 1m50 ist
zu wenig für einen Radstreifen auf dieser offenen Strecke mit Ausserorts-Charakter.
Im Bereich des neuen Anschlusses KVA wird Tempo
60 signalisiert (heute 80),
im Zwischenbereich wird Tempo 60 angestrebt (kann
noch nicht festgesetzt werden).
e)
Die Aufhebung des waldseitigen
Trottoirs hinterfragen wir, dies trotz der Aussicht auf einen "attraktiven"
Waldweg und einer Umweltspur in der Gegenrichtung. Leider zeigt die Erfahrung,
dass Fussgänger sich oft auf Radstreifen bewegen, wenn ein Trottoir
endet, fehlt oder unplausibel angelegt ist. Fussgänger auf dem Radstreifen
wären ein extremes Sicherheitsrisiko für den Veloverkehr stadtauswärts!
Denn die Fussgänger würden nicht ausweichen, vielmehr müssten
die Velos die "Hindernisse" via die Fahrgasse der Autos umfahren.
Das Bankett ist so zu gestalten, dass nicht parkiert
weren kann.
Der Waldsaum muss licht sein. Innerhalb von 5m
Pflanzabstand soll eine Bebuschung verhindert werden. Wenn möglich
wird eine entsprechende Bestimmung in die Überbauungsordnung aufgenommen.
f)
Der Übergang zwischen
altem und neuem Teil im Bereich Projektanfang West und NP1 ist zu abrupt.
Der Horizontalversatz findet in beiden Richtung nach links und damit zu
Ungunsten des Veloverkehrs statt. Ein Radstreifen von nur 1m50 Breite bietet
hier überhaupt keine Sicherheit.
Dieser Versatz sollte eliminiert
werden.
Die Übergangslänge wird mindestens verdoppelt
(Markierung gemäss Pförtnerrichtlinie).
Rechtsbegehren
Verkehrstechnische Optimierung
zugunsten des Velos gemäss den Begründungen,
Überprüfung hinsichtlich
Konformität mit Art. 18a SBG.
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