Einsprache Umgestaltung Murtenstrasse wegen KVA-Planung

rot: Ergebnisse aus der Einspracheverhandlung vom 13.9.2007, Einsprache zurückgezogen
 

Bern, 30.3.2007

Materieller Teil (Begründung)

a) Grundsatz:
Die Umgestaltungsidee hat grundsätzlich positive Ansätze. Wir möchten aber unter allen Umständen verhindern, dass neuartige Gefahrenmomente oder Netzwiderstände für den Veloverkehr entstehen.
Das Projekt im Zusammenhang mit der Planung Forsthaus West erhöht den Netzwiderstand für den Veloverkehr auf dieser Velo-Hauptroute.
Diese Erhöhung ist auf das absolut notwendige zu beschränken.
Dass die KVA-Ausfahrt nicht LSA-geregelt wird (ausser für Feuerwehr), begrüssen wir sehr.

Der LSA-Betrieb ist nur für Einsatzfahrzeuge vorgesehen

b)
Bushaltestelle stadtauswärts: 
Velos müssen einen haltenden Bus überholen können. Velofahrende verlieren unnötig Zeit und gefährden ihre Gesundheit, wenn sie hinter oder neben einem Dieselbus warten müssen. Das Verhältnis Haltestelle/Fussgängerübergang/LSA-Regelung ist zu überprüfen.

Die Bushaltestelle wird um ca. 40m Richtung Forsthaus verlegt (Sichtweite 50m auf Fussgängerstreifen). Velos können den Bus überholen.

c)
Bereich Bushaltestelle stadteinwärts: 
Hier scheint die Überholbarkeit eines haltenden Busses gewährleistet zu sein. 
Hingegen bildet die Insel für den Signalträger westlich der KVA-Ein-/Ausfahrt eine "psychologische" Einengung der Durchfahrt für den MIV zum Nachteil des stadtauswärtsführenden Radstreifens. Auf diese Insel sollte verzichtet werden.

Durchfahrt bei Insel westl. Einfahrt KVA stadtauswärts ist 4,50m breit (3.00m Fahrspur/1.50m Radstreifen).

d)
Eine Breite von 1m50 ist zu wenig für einen Radstreifen auf dieser offenen Strecke mit Ausserorts-Charakter.

Im Bereich des neuen Anschlusses KVA wird Tempo 60 signalisiert (heute 80), im Zwischenbereich wird Tempo 60 angestrebt (kann noch nicht festgesetzt werden).

e)
Die Aufhebung des waldseitigen Trottoirs hinterfragen wir, dies trotz der Aussicht auf einen "attraktiven" Waldweg und einer Umweltspur in der Gegenrichtung. Leider zeigt die Erfahrung, dass Fussgänger sich oft auf Radstreifen bewegen, wenn ein Trottoir endet, fehlt oder unplausibel angelegt ist. Fussgänger auf dem Radstreifen wären ein extremes Sicherheitsrisiko für den Veloverkehr stadtauswärts! Denn die Fussgänger würden nicht ausweichen, vielmehr müssten die Velos die "Hindernisse" via die Fahrgasse der Autos umfahren. 

Das Bankett ist so zu gestalten, dass nicht parkiert weren kann. 
Der Waldsaum muss licht sein. Innerhalb von 5m Pflanzabstand soll eine Bebuschung verhindert werden. Wenn möglich wird eine entsprechende Bestimmung in die Überbauungsordnung aufgenommen.

f)
Der Übergang zwischen altem und neuem Teil im Bereich Projektanfang West und NP1 ist zu abrupt. Der Horizontalversatz findet in beiden Richtung nach links und damit zu Ungunsten des Veloverkehrs statt. Ein Radstreifen von nur 1m50 Breite bietet hier überhaupt keine Sicherheit. 
Dieser Versatz sollte eliminiert werden.

Die Übergangslänge wird mindestens verdoppelt (Markierung gemäss Pförtnerrichtlinie).
 

Rechtsbegehren

Verkehrstechnische Optimierung zugunsten des Velos gemäss den Begründungen, 
Überprüfung hinsichtlich Konformität mit Art. 18a SBG.
 

IG VELO BERN


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