| Wankdorfplatz und Umgebung,
Grossumbau
Publikation vom 15.1. - 14.2.2007
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Umbau Wankdorfplatz
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Tramverlängerung Guisanplatz - S-Bahnhof
Wankdorf
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Neuorganisation Autobahnanschlüsse Wankdorf
->
Pläne
An die "Baustelle" der Direktion
TVS der Stadt Bern
zuhanden Tiefbauamt Kanton Bern
3001 Bern
IG VELO BERN
Bern, 14.2.2007
Einsprache
Sehr geehrte Damen und Herren
Die IG Velo Bern erhebt Einsprache
gegen das kantonale
Bauvorhaben 2028, Wankdorfplatz /
Tramverlängerung Linie 9.
1. Formelles
Die Interessengemeinschaft (IG) Velo
Bern ist ein überparteilicher Verein i.S. von Art. 60 ff ZGB mit dem
Ziel, die Verbreitung und Sicherheit des Verkehrsmittels Velo zu fördern
und die Interessen der Velofahrenden gegenüber Behörden und Privaten
zu vertreten. Sie besteht seit dem Jahr 1978, hat über 2500 Mitglieder
und ist in der Stadt und Region Bern aktiv. Zur Verfolgung der statutarischen
Ziele kann der Verein Rechtsmittel ergreifen. Er ist gemäss Art. 35
Abs. 2 lit. b BauG zur Einsprache berechtigt.
Die Einsprachefrist, welche bis und
mit dem 14.2.2007 läuft, ist mit der Postaufgabe eingehalten. Als
Publikations- und Einspracheadresse wurde die "BauStelle" der stadtbernischen
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün angegeben.
2. Materielles
a) Vorbemerkung
Wir anerkennen, dass Veloanliegen in
etlichen Punkten eingearbeitet worden sind und zu vielen lokalen Verbesserungen
gegenüber der heutigen Lage führen.
Viele Veloverbindungen werden sicherer,
aber nicht unbedingt komfortabler und/oder schneller. Deshalb ist noch
unklar, ob das geplante Gesamtsystem als Beitrag zur Veloförderung
aufgefasst werden kann. Gross, vielleicht zu gross sind die Kompromisse,
die der Kanton im Namen des allgemeinen (und gewollten) Verkehrswachstums
hinzunehmen bereit ist.
b) Bolligenstrasse, Abschnitt
Schermenweg-Mingerstrasse
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Die Integration der Bolligenstrasse ins
Betriebskonzept des Systems Wankdorfplatz und das Umfunktionieren dieser
Strasse zum Autobahnzubringer führt zu einer massiven Mehrbelastung
(Frequenzen, Fahrzeugmix, Tagesverteilung).
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Dass hier keine Massnahmen zum Schutz
der Velofahrenden getroffen werden sollen, verletzt Art. 18a SBG und Art.
24a SBG.
Die Strasse ist dieser Nutzung nicht
gewachsen, sie soll keine Radstreifen aufweisen und ist zu schmal für
diese Belastung.
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Diese Strasse gilt gemäss diversen
Richtplänen als Veloroute, Velohauptroute und Veloroute mit
(heute) besserer Qualität.
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Durch die Umnutzung ohne weitere Massnahmen
würde die Veloroute Bolligenstrasse deutlich abgewertet, eine Alternative
besteht nicht.
In Bericht und Plänen ist von der
"Übergangslösung" Schwermenweg/Bolligenstrasse die Rede. Wie
lange gilt diese? Wie sieht das Definitivum aus?
c) Schermenweg von Ostermundigen
her, Linksabbiegen in die Bolligenstrasse
Eine fahrbare Linksabbiegemöglichkeit
aus dem Schermenweg von Ostermundigen her nach links in die Bolligenstrasse
ist zu erhalten.
d) Keine Dosierung des Veloverkehrs
Wie schon in der Mitwirkung verlangen
wir, dass der Veloverkehr an sämtlichen Dosieranlagen von den Dosierungen
für den MIV ausgenommen wird. Ansonsten stellt sich eine unnötige
Attraktivitätsminderung ein, welche der Veloförderung zuwiderläuft.
Es braucht:
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separate Veloampeln (falls wegen des Strassenverkehrsrechts
nötig auch Radstreifen);
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maximale Ausschöpfung der möglichen
Grünzeit für Velos
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separate und ausreichend vorgelagerte
Anmeldemittel für Velos. Unnötiges Abbremsen ist auszuschliessen;
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Anmeldemittel auch für Fussgänger,
damit nicht benutzte Zeiträume dem Langsamverkehr bedarfgerecht zugeteilt
werden können.
Wir erwarten den Nachweis dieser Funktionalitäten.
e) Linksabbiegen auf dem Wankdorfplatz
Im Mitwirkungsbericht wird erwähnt,
dass auch direktes Linksabbiegen möglich sei, was jedoch in den Plänen
nicht ersichtlich ist.
Das direkte Linksabbiegen ist rechtlich,
gestalterisch und markierungstechnisch sicherzustellen.
Das indirekte Linksabbiegen bzw. dessen
Einrichtungen sind trotz leichten Verbesserungen gegenüber der Mitwirkungsauflage
immer noch untauglich. Aus Plänen und Bericht wird nicht klar, wie
dies funktionieren soll. Die Behauptung, dass der Langsamverkehr aufgrund
der Zwei-Phasensteuerung sehr viel Grünzeit (ca. 50% der Umlaufzeit)
erhalte, bestreiten wir. Zudem werden viele Fussgänger und Velos sogar
beim Geradeausqueren häufig zwei Ampel-Sektionen überwinden müssen.
Beim indirekten Linksabbiegen der Velos
ist diese Wahrscheinlichkeit noch grösser.
Das indirekte Linksabbiegen ergibt
je nach Situation zwei Rotphasen. Dies wird kaum Akzeptanz finden.
Ohne Verbesserungen werden sich unberechenbare
und "wilde" Verhaltensweisen des Veloverkehrs einstellen.
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Viele Velofahrende werden für das
Linksabbiegen die gleiche situative Entscheidungsfreiheit beanspruchen
und praktizieren wie Fussgänger, welche eine Diagonalquerung beabsichtigen,
und das Platzzentrum links umfahren.
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Velos, die zu Beginn oder während
einer Rotzeit an die Kreuzung kommen, werden nach links über den ersten
Fussgängerstreifen oder gar durch das "Niemandsland" zwischen Fussgängerbereich
und gegenläufigem Radstreifen die Seite wechseln, und in der folgenden
Phase des Längsverkehrs parallel zu diesem wiederum via Fussgängerstreifen
den Knoten verlassen.
Deshalb müssen die Fussgängerquerungen
von Anfang an multifunktional für die Velomitbenützung vorgesehen
werden (Breite, Gestaltung, Signalisation, Randsteinabsätze, siehe
Punkt i).
f) Minimal geregeltes Rechtsabbiegen
Es ist nicht eindeutig ersichtlich,
an welchen Stellen nun ein ungeregelter Bypass für das Rechtsabbiegen
möglich ist oder wie dieses Manöver geregelt sein wird.
Wir verlangen den Nachweis, dass dies
tatsächlich und rechtlich möglich ist, und wie es regelungstechnisch
umgesetzt wird.
g) Zukunft einbauen: Breitere
Brücke A94 über SBB-Linie
Im Amag-Areal ist mittelfristig mit
einer massiven Nutzungsverdichtung zu rechnen, die sicher auch Veloverkehr
erzeugen wird. Eine Wegfahrt mit dem Velo aus diesem Gebiet Richtung Papiermühle
oder Worblaufen wird sich realistischerweise niemals über den Umweg
via Wankdorfplatz umsetzen lassen. Dieser Veloverkehr wird sich auf der
Westseite (also falschen Seite) der Papiermühlestrasse und dort notgedrungen
auf dem Trottoir abwickeln. Für eine solche Doppelnutzung ist das
Trottoir wesentlich zu schmal projektiert.
Ferner hat der Berner Stadtrat vor
rund 7 Jahren den Gemeinderat beauftragt, eine Veloverbindung aus dem Bereich
Wankdorffeldstrasse Richtung Papiermühle / Worblaufen vorzusehen.
Der Stadtrat wurde jahrelang auf die Neugestaltung des Wankdorfplatzes
vertröstet. Nun enthält aber auch das Auflageprojekt keine solche
Verbindung, auch nicht ansatzweise. Mit dem Umbau der Wankdorfkreuzung
ist diese zu realisieren.
Daraus muss gefolgert werden:
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Das westseitige Trottoir zwischen Wankdorfplatz
und Stauffacherstrasse ist doppelt so breit zu realisieren;
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Der Trottoirbereich ist so zu gestalten,
dass eine Erschliessung des Amag-Areals für den Langsamverkehr möglich
ist;
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Die Brücke bei der Stauffacherstrasse
("Strassenüberführung Papiermühlestrasse süd, A94")
ist breiter als vorgesehen zu bauen, so dass ein zukünftiger, gegenläufiger
Radweg in den Knoten Stauffacherstr./Papiermühlestr. integriert werden
kann, oder dieser Veloverkehr auf andere sinnvolle Weise Richtung Papiermühle
oder Worblaufen gelenkt werden kann.
h) Papiermühlestrasse:
Veloführung auf Gehweg/Radweg und Radstreifen
Die Aufhebung der abgetrennten Radwege
wird von vielen Velofahrenden nicht verstanden werden und kaum auf Akzeptanz
stossen. Dies namentlich wegen der neuen Hindernisse, die gebaut werden:
zwei Kaphaltestellen pro Richtung.
Zwar hat auch die Führung auf
Radstreifen klare Vorteile, und es werden teilweise Haltestellenumfahrungen
angeboten, die Ausgestaltung ist jedoch unattraktiv (Randsteinabsatz, Fahrt
über Gehweg).
Wir verlangen die Freigabe beider
Trottoirs auf der ganzen Länge mittels der Signalisation "Fussweg,
Velo gestattet" (kein Radweg mit Benützungspflicht), damit die Wahlfreiheit
besteht, auf dem Radstreifen oder im Bereich der heutigen Radwege zu fahren.
i) Velofreundliche Randsteinabschlüsse,
z.B. Guisanplatz
Alle Rampen und Randsteine, welche
für Velos befahrbar sein sollen, müssen velofreundlich sein,
d.h. sanfte Rampen aus Belag oder 3cm-"Anschläge" aus mind. zwei
schiefgestellten Steinreihen oder Gefällsbrüche von max. 8,5
Grad bzw. 15%.
Damit die Einfahrt vom Guisanplatz
auf den Gehweg/Radweg wie heute genutzt werden kann, muss der vorgesehene
3cm-Anschlag für eine Veloauffahrt abgesenkt werden (flache Einsattelung
oder Rampe mit max. 15% Steigung = 8,5 Grad). Diese Absenkung kann in einem
kleinen Bereich stattfinden, ein halber Meter Breite am richtigen Ort genügt.
Siehe auch Punkt e).
k) Durchfahrt und Perronkante
bei Kaphaltestellen
Wir haben mit Genugtuung festgestellt,
dass der Abstand der Perronkante von der Gleisachse in den Kaphaltestellen
130cm beträgt.
Über die Höhe der Perronkante
sind wir uns nicht im Klaren. Bei Haltestellen mit Velodurchfahrt und 80cm
Abstand von der Schiene darf der Perron max. 12cm hoch sein.
Bezüglich Materialisierung war
in den Plänen "Stahlblech roh" ersichtlich. Es ist sicherzustellen,
dass gegenüber einem Stein keine erhöhte Verletzungsgefahr besteht
Im Querprofil ist ein Gefälle
von Strassenmitte/Grünstreifen zum Geleise und gegen die Perronkante
von 3% angegeben.
Zwischen der rechten Schiene und der
Perronkante muss dieses Gefälle umgekehrt verlaufen: von der Perronkante
zur Schiene. Vorteile:
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reduziert die Verschmutzung des 80cm breiten
Streifens, in welchem Velos fahren können
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die für Velofahrende "spürbare"
Perronhöhe lässt sich reduzieren, ohne dass die Einsteigehöhe
für Fahrgäste beeinflusst wird.
l) Ganzer MIV durch den unterirdischen
Kreisel
Der MIV soll ausschliesslich über
den unterirdischen Kreisel geführt werden.
Eine MIV-Führung über den
Platz hätte Nachteile, zum Teil sogar Nachteile gegenüber dem
heutigen Zustand:
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Die völlig geradlinige Spurverlauf
verleitet zu überhöhter Geschwindigkeit
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Aufgrund der LSA, der ÖV-Bevorzugung
und der Tramführung hat der unterirdische Kreisel ohnehin eine erhebliche
Attraktivität auch für den Geradeausverkehr.
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Oberirdisch rechtsabbiegende Autos werden
sich nicht ganz verhindern lassen, sie könnten in Konflikt geraten
mit geradeausfahrenden Velos oder parallel querenden Fussgängern.
Die im Bericht genannten Gründe gegen
eine vollständig unterirdische MIV-Führung sind zuwenig stichhaltig
und rechtfertigen es nicht, diese Chance preiszugeben.
3. Rechtsbegehren
Die Bewilligungen seien erst zu erteilen,
wenn die Bedingungen des SBG erfüllt sind und die Optimierungen zur
Förderung des Veloverkehrs umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüssen
IG VELO BERN
René Zbinden
Vizepräsident
|
Thomas Schneeberger
Beauftragter für Velomassnahmen
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