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![]() Medienmitteilung 25.4.2006:
Seit einiger Zeit öffnet die Stadt Bern Einbahnstrassen für den Velo - Gegenverkehr dort, wo es die Verhältnisse ermöglichen. Nun krebst die Verkehrsplanung der Stadt zurück: Die vor etwa einem Jahr geöffnete Amthausgasse soll für den Velogegenverkehr wieder ausgeschlossen werden. Dagegen führt die IG Velo Bern Beschwerde. Das Zulassen von Velogegenverkehr in Einbahnstrassen entspricht einer alten Forderung der IG Velo. Bisherige Öffnungen haben sich bewährt – auch wenn es in Sachen Kommunikation der neuen Verkehrsregelungen und Toleranz der entgegenkommenden Autos Verbesserungspotential gibt. Es ist erwiesen, dass Gegenverkehrssituationen als eher ungefährlich gelten, weil die potentiellen Konfliktpartner Sicht- oder gar Blickkontakt haben. Die Amthausgasse ist breit, übersichtlich und liegt
in einer Tempo-30-Zone. Die in die Amthausgasse einfahrenden Busse sind
langsam, weil sie auch auf die querenden Fussgänger achten müssen.
Vereinzelte Konfliktsituationen meistern die Beteiligten wie gewohnt durch
partnerschaftliches Verhalten. Ein Zulassen des Veloverkehrs ist also unproblematisch.
Dies hat auch die Verkehrsplanung vor etwas mehr als einem Jahr so gesehen.
Nun vollzieht sie aber eine Kehrtwendung: Sie will nicht nur provisorisch
den Velogegenverkehr wegen dem Bundeshausumbau aufheben, sondern definitiv.
Dies obschon sich die Öffnung bislang bewährt und zu keinem Unfall
geführt hat. Mit konsequenterem Vorgehen gegen den Missbrauch der
Güterumschlagsregelung in der Amthausgasse könnte die Situation
sogar noch besser sein!
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