Beschwerdeverfahren
in Sachen Halteverbotszone Aarberger-/Neuen-/Genfergasse

Publikationstext


Verkehrsbeschränkungsverfügung
 

Zonensignalisation

Halten verboten

ausserhalb der markierten Parkverbotsflächen in den Zeiten
11-18.30
und
21-5 Uhr.
Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abtransportiert.

Betroffene Strassen:


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