Bern, 14. Juni 2000

 

Einsprache gegen Bauvorhaben Länggassstrasse 53-63 in Bern (Baumpflanzung Ecke Muesmattstrasse)

 

Grundsätzlich halten wir es für den richtigen Weg, im Zuge von Tiefbauarbeiten anstehende Umgestaltungen des Verkehrsraumes zu verwirklichen. Wir möchten deshalb auch betonen, dass wir das Vorhaben in seinem Grundsatz nicht in Frage stellen und auch nicht unnötig verzögern wollen. Dennoch dürfen nicht isolierte Massnahmen ohne Angleichung an die lokale Situation und ohne genügende Rücksicht auf den Veloverkehr getroffen werden.

 

Hauptkritikpunkt bildet die geplante Durchfahrtsbreite von nur 3.55m neben der Fussgängerinsel an der Kreuzung Länggass-/Neufeld-/Muesmattstrasse.

Im Richtplan "Leichter Zweiradverkehr" der Stadt Bern ist der Problempunkt Länggassstrasse als "Transitachse ohne Radstreifen" aufgeführt. Grundsätzlich erwarten wir für diese Strasse mit dem geplanten neuen Querschnitt beidseitig (und symmetrisch) Radstreifen. Obwohl Markierungen offenbar nicht Gegenstand des Baugesuches sind, liegt es auf der Hand, dass ihre Festlegung fast immer Auswirkungen auf die baulichen Massnahmen hat, zum Beispiel die Lage der Insel oder des Trottoirrandes.

Der Abschnitt Gewerbestrasse - Muesmattstrasse wäre der erste und nur kurze Abschnitt mit einem völlig andern Erscheinungsbild als die übrige Länggassstrasse. Dies ist für eine derart mit MIV und ÖV belastete Achse im Tempo-50-Bereich nicht akzeptabel und erst tragbar, wenn die Verkehrsbelastung massiv kleiner wäre und über weite Strecken ein einigermassen einheitliches Erscheinungsbild herrschen würde. Solange die Strasse kein einheitliches Bild bietet, darf keinesfalls ohne flankierende Massnahmen lokal begrenzt der Querschnitt derart eingeschränkt werden, denn dies geht immer zu Lasten der Velofahrenden. Deshalb erachten wir Korrekturen als unumgänglich, konkret: Durchfahrtsbreite beidseitig allermindestens 3.75m, mit Radstreifen mindestens 4.20m. Teile des Bauvorhabens sind eventuell als Provisorium auszugestalten.

 

Ferner ist fraglich, ob der kreuzungsnahe Fussgänger-Inselkopf der östlich der Kreuzung liegenden Insel wie geplant unverändert belassen werden kann, wenn der Geradeausverkehr neu aus der ehemaligen Linksabbiegespur Richtung Stadt rollt.

 

 

Dem Projekt in der vorliegenden Form ist die Bewilligung zur Ausführung zu verweigern.

Als Breiten neben der Insel fordern wir mindestens 3.75m Durchfahrtsbreite ohne Radstreifen oder 4.20m mit Radstreifen.

Falls das Projekt in Bezug auf Sicherheit und Kohärenz für den Veloverkehr verbessert wird, sind wir bereit, die Einsprache zurückzuziehen.