Feb. 2006
Grundsätzlich befürworten wir
die Einführung von Tempo 30 auf der Breitenrainstrasse. Doch wir befürchten,
dass die Situation für die Velofahrenden mit der Umsetzung der geplanten
Massnahmen weniger sicher wird.
Die Breitenrainstrasse ist eine sehr wichtige
Veloroute und liegt in einem starken Gefälle.
1. Neue Anordnung von Parkplätzen
Neu sollen auf der stark abfallenden Strasse
talwärts gesehen auf der rechten Seite Parkplätze angeordnet
werden. Vor einigen Jahren wurden die talwärts rechtsseitigen Parkplätze
aus Sicherheitsgründen aufgehoben.
Die Geschwindigkeit von Velos wird durch
die Massnahmen aufgrund des Gefälles physikalisch bedingt kaum abnehmen.
Rechtsseitige Parkplätze auf der Strasse sind eine latente Gefahr
für den Veloverkehr, Stichwort Autotüren und Manöver.
Wir sähen die Möglichkeit, die
Engnisse nur auf der bebauten, also bergwärts führenden Seite
anzuordnen, ev. auch mit Doppelblöcken von Parkplätzen wie auf
der Neufeldstrasse oder früher auf der Beundenfeldstrasse.
2. Rechtsvortritt
Das Rechtsvortrittsregime stellen wir nicht
grundsätzlich in Frage. Unsere Erfahrung belegt aber, dass Autofahrende
bei Einmündungen in Strassen, die aufgrund von Erscheinungsbild oder
Verkehrsfrequenzen bewusst oder unbewusst als übergeordnet eingestuft
werden, meistens auf den Rechtsvortritt verzichten, vor allem gegenüber
andern Autos, ihn jedoch gegenüber Velos schamlos durchsetzen. Dies
schafft eine Art Rechtsunsicherheit zum Nachteil der Velos. Und dies kann
besonders bei der abfallenden Strasse zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Wir schlagen vor, mittels vermehrter Anpassung
von Trottoirzungen und der Strassen-möblierung die Kreuzungsgeometrien
so zu wählen, dass die Rechtsvortrittssituation besser visualisiert
werden kann.
3. Kreisaufschiftungen
Die kreisförmigen Aufschiftungen stellen
wir prinzipiell in Frage. Wir erachten sie verkehrstechnisch als falsch.
Die bisher in Bern gebauten ähnlichen Exemplare können bezüglich
ihres Effekts nicht nur begeistern.
Trotz solchen Kreisaufschiftungen kommt
es immer wieder zu Unfällen wegen Missachtung des Rechtsvortitts.
Zudem müssten sie sehr gut unterhalten werden, sonst sind ihre geschwindigkeitsdämpfenden
Effekte schnell verpufft.
Zwar sind die Kreisaufschiftungen bezüglich
der Rampensteigung relativ velofreundlich geplant. Aber die Aufmerksamkeit
insbesondere der Velofahrenden wird dennoch eher auf die Topografie der
Strasse und auf die Wahl eines günstigen Auffahrwinkels (tangential)
gelenkt, statt auf die Einmündung selbst.
Ferner besteht die Gefahr, dass die Kreisaufschiftungen
als Kreisel im Sinn des Strassenverkehrsrechts aufgefasst werden, gerade
auch von Autofahrern! In Kreiseln gilt aber „Linksvortritt“, nicht Rechtsvortritt.
Diese Verwirrung kann erfahrungsgemäss zu zusätzlichen Gefahren
führen.
Als sehr gute (und kostengünstige)
Alternativen sehen wir die Markierung sogenannter „Tulpen“, wie sie in
andern Gemeinden angewandt werden. Sie haben erfahrungsgemäss einen
stark geschwindigkeitsdämpfenden Effekt, weil sie die Vortrittssituation
sehr gut verdeutlichen.
Falls an einer Aufschiftung festgehalten
werden sollte, müssten zumindest die ganzen Kreuzungsbereiche angehoben
werden, so dass die Knotenzufahrten ähnlich wie Trottoirüberfahrten
wahrgenommen werden. Dies kommt auch dem Fussverkehr zugute und verhindert
rücksichtslose Rechtsabbiegemanöver. Selbstverständlich
müssten auch diese Rampen velofreundlich gebaut werden.
Rechtsbegehren
Dem vorliegenden Projekt sei die Bewilligung
zu verweigern.
Das Projekt sei in Bezug auf die Sicherheit
zu optimieren.
Mit freundlichen Grüssen
IG VELO BERN