Einbahnstrassen wegen ewb-Baustelle Freiestrasse seit Sept. 2010 (bis Sommer 2012!)

Abschnittweise sind Einbahnstrassen signalisiert, ohne die Ausnahme der Velos.
Herbst/Winter 2010/2011 sind diese Einbahnstrassen bis auf den Abschnitt Lerchenweg-Muesmattstrasse objektiv nicht zu rechtfertigen.

Verkehrssicherheit?

Die Stadt (Tiefbauamt) begründet die Einbahnstrassen ohne Velo-Ausnahme mit der angeblichen "Verkehrssicherheit", vermutlich mit dem Segen der Polizei.
Das Resultat ist aber eine sinnlose Schikaniererei, welche das Sicherheitsniveau senkt statt hebt.
 

  • Die Platzverhältnisse sind bisher nicht prekärer (nicht enger) als in diesen Tempo-30-Zonen ohnehin;
  • die Verbote stehen natürlich auch ausserhalb der Arbeitszeit, abends, am Wochenende, über Feiertage und damit häufig objektiv grundlos, sinnlos, nutzlos;
  • trotz der Signale fahren nicht nur Velos, sondern auch Autos und vor allem Baumaschinen(!) dauernd in der verbotenen Richtung.
  • Man stellt fest:
  • offensichtlich überflüssige Verbote werden nicht ernstgenommen,
  • dies führt nicht zu mehr Sicherheit wie behauptet, sondern zu weniger, weil dann auch berechtigte Beschränkungen immer schlechter beachtet werden;
  • die Teilverbote befreien die Unternehmer nicht von der Sorgfaltspflicht, der Verkehr in einer Richtung und vor allem der Fussverkehr fliessen weiterhin;
  • die Freiestrasse ist die Hauptachse für Velos und Fussgänger vom und zum VonRoll-Areal, man hat immer und überall (auch auf der Fahrbahn!) mit zeitweise vielen Fussgängern zu rechnen;
  • wo's mal wirklich gefährlich wird (wie im obersten Bild), gibt es weder Signale noch Sperren noch Securitas oder sonstiges Hilfspersonal;
  • mit der korrekten Signalisation sind die Unternehmer oft überfordert (schlechte Standorte, fehlende Zeichen, keine Achtsamkeit auf verschobene Signale).

Die täglichen Beispiele führen die "Sicherheits"argumentation von Stadt und Polizei ad absurdum:

Situation 1:
Der Bagger schaufelt unmittelbar neben dem Trottoir mit Fussgängerin (soviel zum Schwenkbereich) und in den Kipper auf der Strasse, wo die Durchfahrt für Velos erlaubt und möglich ist.
Der Baggerführer hat keinerlei Hilfspersonal, und wendet den Rücken gegen die erlaubte Fahrrichtung, er hat also keine Sicht auf berechtigte Fahrzeuge:

Situation 2:
Und wo genau ist hier das Problem, welches die Einbahnstrasse rechtfertigt?
Die Strasse ist teilweise sogar breiter als sonst, weil Parkplätze aufgehoben sind.

Situationen 3:
Durchgang und Durchfahrt erlaubt (Velo fährt in erlaubter Richtung), aber eigentlich unmöglich.
Weit und breit kein Securitas, auch kein Hilfspersonal der Unternehmer.

Fussgänger müssen hinter Hindernissen hervortreten direkt auf die Fahrbahn:

Situationen 4:
Auch die Polizei muss mal...
...im Engpass der Baustelle im Halteverbot und auf dem Trottoir parkieren.

 

-> Hauptseite Pro Velo Bern