Einbahnstrassen wegen ewb-Baustelle
Freiestrasse seit Sept. 2010 (bis Sommer 2012!)
Abschnittweise sind Einbahnstrassen signalisiert,
ohne die Ausnahme der Velos.
Herbst/Winter 2010/2011 sind diese Einbahnstrassen
bis auf den Abschnitt Lerchenweg-Muesmattstrasse objektiv nicht zu rechtfertigen.
Verkehrssicherheit?
Die Stadt (Tiefbauamt) begründet die
Einbahnstrassen ohne Velo-Ausnahme mit der angeblichen "Verkehrssicherheit",
vermutlich mit dem Segen der Polizei.
Das Resultat ist aber eine sinnlose Schikaniererei,
welche das Sicherheitsniveau senkt statt hebt.
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Die Platzverhältnisse sind bisher nicht
prekärer (nicht enger) als in diesen Tempo-30-Zonen ohnehin;
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die Verbote stehen natürlich auch ausserhalb
der Arbeitszeit, abends, am Wochenende, über Feiertage und damit häufig
objektiv grundlos, sinnlos, nutzlos;
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trotz der Signale fahren nicht nur Velos,
sondern auch Autos und vor allem Baumaschinen(!) dauernd in der verbotenen
Richtung.
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Man stellt fest:
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offensichtlich überflüssige Verbote
werden nicht ernstgenommen,
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dies führt nicht zu mehr Sicherheit wie
behauptet, sondern zu weniger, weil dann auch berechtigte Beschränkungen
immer schlechter beachtet werden;
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die Teilverbote befreien die Unternehmer nicht
von der Sorgfaltspflicht, der Verkehr in einer Richtung und vor
allem der Fussverkehr fliessen weiterhin;
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die Freiestrasse ist die Hauptachse für
Velos und Fussgänger vom und zum VonRoll-Areal, man hat immer und
überall (auch auf der Fahrbahn!) mit zeitweise vielen Fussgängern
zu rechnen;
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wo's mal wirklich gefährlich wird (wie
im obersten Bild), gibt es weder Signale noch Sperren noch Securitas oder
sonstiges Hilfspersonal;
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mit der korrekten Signalisation sind die Unternehmer
oft überfordert (schlechte Standorte, fehlende Zeichen, keine Achtsamkeit
auf verschobene Signale).
Die täglichen Beispiele
führen die "Sicherheits"argumentation von Stadt und Polizei ad absurdum:
Situation 1:
Der Bagger schaufelt unmittelbar neben
dem Trottoir mit Fussgängerin (soviel zum Schwenkbereich) und
in den Kipper auf der Strasse, wo die Durchfahrt für Velos
erlaubt und möglich ist.
Der Baggerführer hat keinerlei
Hilfspersonal, und wendet den Rücken gegen die erlaubte Fahrrichtung,
er hat also
keine Sicht auf berechtigte Fahrzeuge:
Situation 2:
Und wo genau ist hier das Problem, welches
die Einbahnstrasse rechtfertigt?
Die Strasse ist teilweise sogar breiter
als sonst, weil Parkplätze aufgehoben sind.
Situationen 3:
Durchgang und Durchfahrt erlaubt (Velo
fährt in erlaubter Richtung), aber eigentlich unmöglich.
Weit und breit kein Securitas, auch kein
Hilfspersonal der Unternehmer.
Fussgänger müssen hinter Hindernissen
hervortreten direkt auf die Fahrbahn:

Situationen 4:
Auch die Polizei muss mal...
...im Engpass der Baustelle im Halteverbot
und auf dem Trottoir parkieren.
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