SSV, Signalisationsverordnung

Regeln bis 28.2.2006:

Art. 97 Zusätzliche Regeln innerorts

1 Innerorts dürfen Strassenreklamen selbstleuchtend oder angeleuchtet sein.

2 Innerorts müssen freistehende Strassenreklamen mindestens 3 m vom Fahrbahnrand entfernt sein; für freistehende Firmenanschriften genügt ein Abstand von 0,5 m.


-> Neuerung in Kraft seit 1.3.2006 (entsprechender Artikel neu: 96)
-> ganze SSV