Regeln bis 28.2.2006:
Art. 97 Zusätzliche Regeln innerorts
1 Innerorts dürfen Strassenreklamen selbstleuchtend oder angeleuchtet sein.
2 Innerorts müssen freistehende Strassenreklamen mindestens 3 m vom Fahrbahnrand entfernt sein; für freistehende Firmenanschriften genügt ein Abstand von 0,5 m.
-> Neuerung
in Kraft seit 1.3.2006 (entsprechender Artikel neu: 96)
-> ganze SSV