"Wegweisungsartikel" für Velos in der Stadt Bern
Vor drei Monaten hat die städt. Direktion für öffentliche Sicherheit (DSI) eine Halteverbotszone für Aarbergergasse, Genfergasse und Neuengasse verfügt, welche ausdrücklich auch die Velos aus diesen Gassen verbannen soll. Im Gegensatz zum Bahnhofplatz gibt es jedoch seitens Gemeinderat und der Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau (PVT) keine planerische Absicht, das Veloregime in der oberen Altstadt zu verschärfen. Gegen diesen velofeindlichen Kahlschlag führt die IG Velo Bern Beschwerde. Der Beschwerde angeschlossen hat sich Beat Zobrist, welcher an der Neuengasse sein Büro führt.
Das Verfahren läuft seit Ende Mai 2004. Diese Halteverbotszone hat keinen Zusammenhang mit dem Bewirtschaftungskonzept Bahnhofplatz, sondern soll (mit Unterstützung der Poller) endlich dem jahrelangen Missbrauch der bisherigen Güterumschlagsregelung durch Motorfahrzeuge ein Ende setzen und eine Belebung der Gassen ermöglichen. Bei Missachtung des Halteverbots droht allen Fahrzeugen, auch den Velos, der kostenpflichtige Abtransport. Diese Repressionslösung wäre wesentlich rigider als auf dem Bahnhofplatz, denn es sind keine Veloabstellflächen zugesichert. Wegen der Poller sollen sogar noch bestehende Veloparkplätze verschwinden.
Im Zusammenhang mit den Projekten "Verkehrskompromiss", "Sanierung Bundesplatz" und "Sanierung Waisenhausplatz" erteilte der Stadtrat vor einigen Jahren dem Gemeinderat den Auftrag, parallel zur Aufhebung der oberirdischen Parkplätze für Motorfahrzeuge in der Oberen Altstadt dafür zu sorgen, dass in den Gassen der Oberen Altstadt eine genügende Anzahl Velostandplätze bereit gestellt wird. Ausdrücklich wurde mehrmals verlangt, die auf Plätzen wegfallenden Abstellflächen für Velos seien mindestens 1:1 in den Gassen zu ersetzen. Nun sind sowohl am Bundesplatz wie auch auf dem Waisenhausplatz zahlreiche Veloabstellplätze aufgehoben worden - bisher ersatzlos.
Stutzig macht auch die Beschwerdeantwort
der Polizei:
Zuerst wird der „Verkehrskompromiss"
als Begründung herangezogen, obwohl gerade dieser niemals irgendwelche
Einschränkungen für den Veloverkehr vorgesehen hat. Dann wird
behauptet, die Stadt wolle im heutigen Umfang Veloabstellplätze bereithalten,
obwohl bisher niemand sagen konnte, wie der heutige Umfang quantitativ,
örtlich und qualitativ aussieht. Schliesslich wird das Velo punkto
Platzbedarf und Störungspotential mit dem Auto- und Töffverkehr
in den gleichen Topf geworfen.
Mit dieser unverhältnismässigen, repressiven Regelung würde die Veloerschliessung der Innenstadt schlicht torpediert. Deshalb bekämpft die IG Velo Bern diesen Schnellschuss der DSI.
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