Polizeidirektion erhielt Zeit bis 13.
Sept für eine Duplik (Antwort auf Replik der IG Velo) und muss
Pläne über bestehende und zukünftige Veloabstellplätze
liefern.
- Veloparkordnung
Bahnhof wird nicht angepasst,
- Halteverbot
Aarbergergasse soll generell fallen gelassen werden,
aber:
13. Sept. 04: Polizeidirektion verlangt
und erhält einen Monat Aufschub bis 13. Okt. für ihre
Duplik.
13. Okt. 04: Polizeidirektion nimmt
die Verfügung zurück (siehe Publikation)
26. Okt. 04:
Der Rückzug wird rechtskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen. Es gilt also kein Halteverbot (auch nicht für Autos) in
diesen Gassen.
Die Verfahrenskosten werden nicht der
Stadt (unterlegene Partei), sondern dem Kanton auferlegt.
Die Stadt muss der IG Velo jedoch die Anwaltkosten zu entschädigen.