10.6.2003:
Communiqué zur Gutheissung der Beschwerde gegen die Baubewilligung:


Plakatständer: Beschwerde der IG Velo gutgeheissen

Die Beschwerde der IG Velo Bern gegen das geplante Aufstellen von Plakatwerbeständern an der Thorackerstrasse in Muri wurde von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern BVE gutgeheissen. Die Baubewilligung der Gemeinde Muri ist damit aufgehoben.
Laut Einschätzung der IG Velo Bern beeinträchtigen die geplanten Plakatständer die Verkehrssicherheit und verletzen Bundesrecht, nämlich die Signalisationsverordnung. Die BVE hat den Entscheid leider nicht, wie von der IG Velo Bern
erhofft, auf das eidg. Strassenverkehrrecht abgestützt, sondern auf das Bernische Strassenbaugesetz. Die BVE verneinte das für eine Ausnahme erforderliche Interesse des Bauherrn an genau diesem Plakatstandort.
Ferner stehe dem Bauvorhaben das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit entgegen.
Die BVE hat zudem die Gemeinde Muri in dieser Sache für unzuständig erklärt. Muri hätte das Verfahren dem Regierungsstatthalter überlassen müssen.
Leider hat die IG Velo nicht erreicht, dass der Widerspruch im Bundesrecht zum Strassenabstand von Reklamen beurteilt wurde. Dennoch erhofft sie sich von diesem Entscheid eine Signalwirkung für andere Plakatstandorte, durch welche die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

Im Zusammenhang mit dem von mehreren Seiten beklagten Plakatwildwuchs der letzten Zeit hat Sabine Gresch (GB) im Grossrat eine Motion eingereicht. Sie fordert, dass der Kanton die bestehenden Vorschriften strenger handhabt. Der RR lehnt die Motion ab mit der Begründung, dass das Reklamewesen seit dem Jahr 2000 bei den Gemeinden liege und dass die
Unregelmässigkeiten mit Anlaufschwierigkeiten zu begründen seien. Er verweist zudem auf die Strassenabstandsvorschriften der kant. Baugesetzgebung, die viel strenger sein können, wie der Entscheid der BVE nun auch darlegt. Tatsache ist, dass diese Vorschriften mit Ausnahmebewilligungen einfach umgangen werden können.
Der Kanton betrachtet sich offenbar mangels Bestimmungen zum Strassenabstand in der Reklameverordnung als nicht zuständig für den Vollzug des Bundesrechts und überlässt diesen den Gemeinden.

Auch auf nationaler Ebene ist die Strassenreklame (so der im Gesetz benützte Begriff) ein Thema: Das Bundesamt für Strassen ASTRA erwägt möglicherweise eine Revision der widersprüchlichen Bestimmungen und fragt die Kantone u.a. an, wie sie den 3-Meter-Abstand durchsetzen. Die IG Velo Schweiz hat sich in einer Stellungnahme dafür eingesetzt, dass
das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit stärker gewichtet wird als das private Interesse an einer Bewerbung des öffentlichen Raums. Auch NR Franziska Teuscher hat in einem Parlamentarischen Vorstoss Verbesserungen in den Bundesbestimmungen gefordert.


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