Plakatständer: Beschwerde der IG Velo gutgeheissen
Die Beschwerde der IG Velo Bern gegen das
geplante Aufstellen von Plakatwerbeständern an der Thorackerstrasse
in Muri wurde von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons
Bern BVE gutgeheissen. Die Baubewilligung der Gemeinde Muri ist damit aufgehoben.
Laut Einschätzung der IG Velo Bern
beeinträchtigen die geplanten Plakatständer die Verkehrssicherheit
und verletzen Bundesrecht, nämlich die Signalisationsverordnung. Die
BVE hat den Entscheid leider nicht, wie von der IG Velo Bern
erhofft, auf das eidg. Strassenverkehrrecht
abgestützt, sondern auf das Bernische Strassenbaugesetz. Die BVE verneinte
das für eine Ausnahme erforderliche Interesse des Bauherrn an genau
diesem Plakatstandort.
Ferner stehe dem Bauvorhaben das öffentliche
Interesse an der Verkehrssicherheit entgegen.
Die BVE hat zudem die Gemeinde Muri in
dieser Sache für unzuständig erklärt. Muri hätte das
Verfahren dem Regierungsstatthalter überlassen müssen.
Leider hat die IG Velo nicht erreicht,
dass der Widerspruch im Bundesrecht zum Strassenabstand von Reklamen beurteilt
wurde. Dennoch erhofft sie sich von diesem Entscheid eine Signalwirkung
für andere Plakatstandorte, durch welche die Verkehrssicherheit gefährdet
ist.
Im Zusammenhang mit dem von mehreren Seiten
beklagten Plakatwildwuchs der letzten Zeit hat Sabine Gresch (GB) im Grossrat
eine Motion eingereicht. Sie fordert, dass der Kanton die bestehenden Vorschriften
strenger handhabt. Der RR lehnt die Motion ab mit der Begründung,
dass das Reklamewesen seit dem Jahr 2000 bei den Gemeinden liege und dass
die
Unregelmässigkeiten mit Anlaufschwierigkeiten
zu begründen seien. Er verweist zudem auf die Strassenabstandsvorschriften
der kant. Baugesetzgebung, die viel strenger sein können, wie der
Entscheid der BVE nun auch darlegt. Tatsache ist, dass diese Vorschriften
mit Ausnahmebewilligungen einfach umgangen werden können.
Der Kanton betrachtet sich offenbar mangels
Bestimmungen zum Strassenabstand in der Reklameverordnung als nicht zuständig
für den Vollzug des Bundesrechts und überlässt diesen den
Gemeinden.
Auch auf nationaler Ebene ist die Strassenreklame
(so der im Gesetz benützte Begriff) ein Thema: Das Bundesamt für
Strassen ASTRA erwägt möglicherweise eine Revision der widersprüchlichen
Bestimmungen und fragt die Kantone u.a. an, wie sie den 3-Meter-Abstand
durchsetzen. Die IG Velo Schweiz hat sich in einer Stellungnahme dafür
eingesetzt, dass
das öffentliche Interesse an der
Verkehrssicherheit stärker gewichtet wird als das private Interesse
an einer Bewerbung des öffentlichen Raums. Auch NR Franziska Teuscher
hat in einem Parlamentarischen Vorstoss Verbesserungen in den Bundesbestimmungen
gefordert.