publiziert mit freundlicher Genehmigung der  Berner Zeitung, Bettina Jakob


BZ, 14.7.2004
 

Keine Plakatständer in Muri

Zu gefährlich: Die Thorackerstrasse in Muri bleibt ohne Plakatständer. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs der Plakatgesellschaft APG abgewiesen. Die IG Velo Bern fordert endlich einheitliche Regeln.

Diese Plakate gefährden die Verkehrssicherheit. Die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) darf ihre zwei geplanten Werbeträger an der Thorackerstrasse in Muri nicht direkt am Strassenrand aufstellen. Zu diesem Schluss kommt das Berner Verwaltungsgericht. Die IG Velo Bern hat sich zum zweiten Mal erfolgreich gegen das Vorhaben der APG durchgesetzt: Bereits die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons hatte vor einem Jahr die Beschwerde der Interessengemeinschaft gutgeheissen; die APG zog weiter vor Verwaltungsgericht.

Einheitliche Regelung nötig
Doch restlos zufrieden ist die IG Velo nicht: «Wir sind zwar froh über den Entscheid», sagt Fürsprecher Christian Wyss. Doch die IG hatte sich «einen Präzedenzfall» gewünscht, damit künftig alle Plakatständer 3 Meter von der Strasse entfernt sein müssten. So wie dies die eidgenössische Signalisationsverordnung eigentlich verlange. Doch Ausnahmebewilligungen machen möglich, dass heute viele Plakate nur einen Abstand von 0,5 bis 1 Meter vom Strassenrand haben. Grund dafür ist gemäss Thomas Schneeberger von der IG Velo Bern eine Weisung, die der Bundesverordnung widerspricht und einen 50-Zentimeter-Abstand festlegt.
 «Wir brauchen eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden», sagt Fürsprecher Wyss. Etwa wie sie die Stadt Bern letzten Mai eingeführt hat: Das neue Reklamereglement setzt den Abstand von 3 Metern fest. Denn für Wyss ist klar: «Plakate mit Reizwäsche gehören nicht so nahe an den Strassenrand.» Sie könnten zu sehr ablenken.

 Gefährlich, wenn zu schnell
 Doch darauf geht das Verwaltungsgericht in seinem Urteil nicht ein. Sondern es sei möglich, dass die zwei Ständer die Sicherheit beeinträchtigen würden. Somit verbiete das Bundesrecht, diese aufzustellen. Die Begründung lautet wie folgt: Auf der Thorackerstrasse gilt Tempo 50. Werde diese Geschwindigkeit eingehalten, sei die Sicherheit gewährleistet. Fahre ein Autolenker aber zu schnell - 65 Stundenkilometer oder mehr -, werde es gefährlich. Vor allem habe diese Strasse eben gerade «Ausserortscharakter», der «zu schnellem Fahren animieren kann», schreibt das Gericht.
 Die APG stützt sich demgegenüber auf zwei Fachberichte des kantonalen Strassenverkehrsamtes, welches die Situation als unbedenklich bezeichnet hatte. Ob die APG den Entscheid weiterzieht, steht gemäss juristischer Vertretung noch nicht fest.

Muri hatte Fehler gemacht
Das Verwaltungsgericht bestätige im Weiteren das Argument der Erstinstanz BVE, dass die Gemeinde Muri nicht selbst die Baubewilligung für die Werbeständer hätte erteilen dürfen, sondern das Regierungstatthalteramt. Dies gilt für Bauvorhaben, aus denen Gemeinden Vorteile ziehen können; für die zwei Plakatständer würde die APG der Gemeinde Muri 800 Franken pro Jahr und Plakat bezahlen. Man habe einen Fehler gemacht, hatte Rolf Eberhard, Leiter der Muriger Hochbauabteilung, bereits nach dem BVE-Entscheid eingeräumt.
 

Bettina Jakob


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