An die Berner Medien
Redaktion Stadt Bern

Bern, 7.1.2003
 

Plakate stehen zu nahe am Strassenrand -
Kanton Bern soll Bewilligungspraxis ändern

Sehr geehrte Medienschaffende

Als erste Organisation zieht die IG Velo Bern einen Bauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern an den Kanton weiter. Es geht um einen Plakatständer an der Winkelriedstrasse 29A; die Bauherrin, die Stadt Bern, erhielt dafür die Baubewilligung.
Eine ähnliche Beschwerde in der Gemeinde Muri ist noch hängig

Im letzten Jahr wurden viele Plakatständer nahe am Strassenrand bewilligt und aufgestellt. Einige wirken behindernd oder verkehrsgefährdend. Das Schweizer Strassenverkehrsrecht (Signalisationsverordnung Artikel 97 Absatz 2) schreibt einen Mindestabstand von 3 Metern von der Fahrbahn vor. Diese und weitere Bestimmung wurden in einigen Fällen grob verletzt, ohne dass bisher jemand dagegen vorgegangen wäre.
Siehe www.igvelobern.ch -> verkehr -> Einsprachen.

Die IG Velo Bern findet es stossend, dass vielerorts unter Missachtung geltenden Rechts von behördlicher Seite Plakatstellen bewilligt werden, welche zu gefährlichen Verkehrssituationen führen können. Der Kanton Zug beispielsweise hat sich nach jahrelanger Rechtsunsicherheit und Laisser-faire-Politik für eine Praxisänderung hin zur Einhaltung des 3-Meter-Abstandes entschieden. Dies verlangt die IG Velo Bern auch vom Kanton Bern.