Bern, 7.1.2003
Plakate stehen zu nahe am Strassenrand -
Kanton Bern soll Bewilligungspraxis ändern
Sehr geehrte Medienschaffende
Als erste Organisation zieht die IG Velo Bern einen Bauentscheid des
Regierungsstatthalteramts Bern an den Kanton weiter. Es geht um einen Plakatständer
an der Winkelriedstrasse 29A; die Bauherrin, die Stadt Bern, erhielt
dafür die Baubewilligung.
Eine ähnliche Beschwerde in der Gemeinde Muri ist noch hängig
Im letzten Jahr wurden viele Plakatständer nahe am Strassenrand
bewilligt und aufgestellt. Einige wirken behindernd oder verkehrsgefährdend.
Das Schweizer Strassenverkehrsrecht (Signalisationsverordnung Artikel 97
Absatz 2) schreibt einen Mindestabstand von 3 Metern von der Fahrbahn vor.
Diese und weitere Bestimmung wurden in einigen Fällen grob verletzt,
ohne dass bisher jemand dagegen vorgegangen wäre.
Siehe www.igvelobern.ch -> verkehr -> Einsprachen.
Die IG Velo Bern findet es stossend, dass vielerorts unter Missachtung
geltenden Rechts von behördlicher Seite Plakatstellen bewilligt werden,
welche zu gefährlichen Verkehrssituationen führen können.
Der Kanton Zug beispielsweise hat sich nach jahrelanger Rechtsunsicherheit
und Laisser-faire-Politik für eine Praxisänderung hin zur Einhaltung
des 3-Meter-Abstandes entschieden. Dies verlangt die IG Velo Bern auch
vom Kanton Bern.