Bern, 6.8.2002
Einsprache gegen das Baugesuch
für das Errichten zweier B200-
Plakatwerbeträger an
der Thorackerstrasse in Muri
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Interessengemeinschaft (IG) Velo Bern
erhebt hiermit Einsprache gegen
das obengenannte Bauvorhaben (Nummer gemäss
Publikation: 2002/068).
Materielles
* Die projektierten Plakatständer
bedeuten eine unnötige Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit.
* Sie sind geeignet, die Verkehrsteilnehmer
abzulenken, was gemäss Art. 6
Abs. 1 SVG nicht zulässig ist.
* Sie behindern die Sicht von der Fahrbahn
auf den Einmündungsbereich und
Fussgängerübergang Kranichweg
bzw. auf den Einmündungsbereich und
Fussgängerstreifen Storchenweg.
* Sie sind gemäss dem Plan 100 cm,
gemäss den Profilen rund 60 cm vom
Fahrbahnrand entfernt. Art. 97 Abs. 2
SSV schreibt klar einen
Mindestabstand von 3 Metern vor.
Ein Rückzug der Einsprache kommt nur
in Frage, wenn die SSV erfüllt wird oder
wenn die Plakatständer um 90 Grad
gedreht werden, so dass sie parallel zur
Fahrbahn stehen, womit die Sichtbehinderung
reduziert würde.
Rechtsbegehren
Dem Projekt in der vorliegenden Form ist
die Bewilligung zur Ausführung zu
verweigern. Ausnahmen sind nicht zu gewähren.
-> Chronologie und Details zum Fall