Bauverwaltung Muri
Thunstrasse 74
3074 Muri

Bern, 6.8.2002

Einsprache gegen das Baugesuch für das Errichten zweier B200-
Plakatwerbeträger an der Thorackerstrasse in Muri
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Interessengemeinschaft (IG) Velo Bern erhebt hiermit Einsprache gegen
das obengenannte Bauvorhaben (Nummer gemäss Publikation: 2002/068).
 

Materielles

* Die projektierten Plakatständer bedeuten eine unnötige Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit.
* Sie sind geeignet, die Verkehrsteilnehmer abzulenken, was gemäss Art. 6
Abs. 1 SVG nicht zulässig ist.
* Sie behindern die Sicht von der Fahrbahn auf den Einmündungsbereich und
Fussgängerübergang Kranichweg bzw. auf den Einmündungsbereich und
Fussgängerstreifen Storchenweg.
* Sie sind gemäss dem Plan 100 cm, gemäss den Profilen rund 60 cm vom
Fahrbahnrand entfernt. Art. 97 Abs. 2 SSV schreibt klar einen
Mindestabstand von 3 Metern vor.

Ein Rückzug der Einsprache kommt nur in Frage, wenn die SSV erfüllt wird oder
wenn die Plakatständer um 90 Grad gedreht werden, so dass sie parallel zur
Fahrbahn stehen, womit die Sichtbehinderung reduziert würde.
 

Rechtsbegehren

Dem Projekt in der vorliegenden Form ist die Bewilligung zur Ausführung zu
verweigern. Ausnahmen sind nicht zu gewähren.


-> Chronologie und Details zum Fall

-> Bereits gebaute, gefährliche Plakate in Muri

-> Hauptseite IG Velo Bern