Einsprache (materieller Teil)
gegen das Baugesuch Giessereiweg
Bern,
Umgestaltung Kreuzungsbereich und
Fussgängerübergang als Tempo-30-Massnahme
(analoger Wortlaut für Einmündung
Heimstrasse/Bottigenstrasse)
Grundsätzlich liegt uns nichts daran, die Ausführung dieses an sich sinnvollen Projekts zu verzögern oder gar zu verhindern. Unsere derzeitigen Bedenken richten sich auf die verbesserungswürdige Gestaltung von Abschlüssen und Anschlägen. In den Auflagedokumenten Giessereiweg waren keine Querschnittszeichnungen der geplanten Abschlüsse und Anschläge enthalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie des momentan ebenfalls aufliegenden Gesuchs Heimstrasse / Bottigenstrasse (wo die Querschnitte beiliegen) gehen wir davon aus, dass auch hier solche Abschlüsse geplant sind.
2. Es zeigt sich leider hin
und wieder, dass als befahrbar geltende Randsteinabschlüsse nicht
veloverträglich ausgestaltet werden. Allerdings ist dies nicht überall
so. Ein Grund mag sein, dass deutliche Vorgaben fehlen oder von den Projektverfassern
Standardlösungen vorgeschlagen werden, die unter Umständen schlecht
an örtliche Begebenheiten angepasst sind. Seit über zehn Jahren
müssen wir immer wieder darauf aufmerksam machen, dass ein Randstein-Anschlag
von 3 oder mehr Zentimetern mit Bundsteinen BS11/13 oder eine Doppelreihe
aus schiefgestellten und horizontalen Pflastersteinen nicht veloverträglich
sind.
3. Das Fahren mit dem Velo
auf solche Randsteine versetzt den Velofahrenden auf ihrem (normalerweise
ungefederten) Fahrzeug starke Schläge ins Handgelenk und andere empfindliche
Körpergegenden. Auch Kinder auf Sitzen oder in Anhängern sind
betroffen. Mitgeführte Ware, zum Beispiel in Körben, springt
herum oder gar vom Velo.
4. Das Argument, es handle
sich um eine Trottoirüberfahrt, und dort wolle man eine Bremswirkung
erzielen, ist nicht stichhaltig. Denn ein 3-cm-Abschluss dieser Art kann
von Autos problemlos mit 40 km/h befahren werden. Demgegenüber erleiden
Velos schon bei Schritttempo unzumutbare Schläge. Wir sind deshalb
nicht bereit, solche Bauten hinzunehmen.
5. Aufschiftungen mit solchen
Anschlägen werden von Velos als Schikane empfunden. Sie sollen ihrer
Funktion als Tor primär durch eine optische Wirkung und allenfalls
durch eine Bremswirkung auf schnelle (und nicht auf ungefederte)
Fahrzeuge gerecht werden.
6. Wir erwarten, dass diese
Aufschiftungen "weicher" gebaut werden. Auch die Stadt Bern hat bewiesen,
dass dies möglich ist, zum Beispiel in der Mitte der Cäcilienstrasse
oder bei den Tempo-30-Toren im Spitalacker.
(Bild vom Dammweg. wo eine Veloroute durchführt.)
7. Sollte man von der geplanten
Art der Anschläge nicht abweichen können, so fordern wir, dass
in jenem Bereich, wo Velos normalerweise über solche Absätze
fahren sollen, Einschnitte, Absenkungen oder Rampen ohne Knicke gebaut
werden, die ein "weiches" Befahren gestatten. Es gibt sicher Lösungen,
die sowohl behindertengerecht wie auch veloverträglich sind.
8. Es besteht keine Notwendigkeit,
aus dem Giessereiweg ausfahrende Velos zum Abbremsen auf Schritttempo zu
nötigen. Der Einmündungsbereich ist übersichtlich, wird
ohnehin als solcher wahrgenommen und wird keinen Vortritt gegenüber
der Querstrasse haben, womit sich die Fahrgeschwindigkeiten von Velos im
für FussgängerInnen völlig unbedenklichen Bereich bewegen.
9. Es besteht kein sachlicher
Grund, linksabbiegende Velos in den Giessereiweg zum Abbremsen auf Schritttempo
zu nötigen; sie sollen mit der nötigen Vorsicht, aber zügig
abbiegen können.
10. Nach rechts in den Geissereiweg
einbiegende Velos müssen den steilen Anschlag in spitzem Winkel befahren.
Dabei sind sie sturzgefährdet, wenn sich - wie im Randbereich häufig
anzutreffen - Schmutz, Sand, Splitt, Blätter oder gar Schnee oder
Eis darauf befinden.