Dauerärgernis Randsteinabsätze

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Einsprache (materieller Teil)

gegen das Baugesuch Giessereiweg Bern,
Umgestaltung Kreuzungsbereich und Fussgängerübergang als Tempo-30-Massnahme

(analoger Wortlaut für Einmündung Heimstrasse/Bottigenstrasse)
 
 

Grundsätzlich liegt uns nichts daran, die Ausführung dieses an sich sinnvollen Projekts zu verzögern oder gar zu verhindern. Unsere derzeitigen Bedenken richten sich auf die verbesserungswürdige Gestaltung von Abschlüssen und Anschlägen. In den Auflagedokumenten Giessereiweg waren keine Querschnittszeichnungen der geplanten Abschlüsse und Anschläge enthalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie des momentan ebenfalls aufliegenden Gesuchs Heimstrasse / Bottigenstrasse (wo die Querschnitte beiliegen) gehen wir davon aus, dass auch hier solche Abschlüsse geplant sind.

1. Wir fordern generell und konsequent veloverträgliche Anschläge.

2. Es zeigt sich leider hin und wieder, dass als befahrbar geltende Randsteinabschlüsse nicht veloverträglich ausgestaltet werden. Allerdings ist dies nicht überall so. Ein Grund mag sein, dass deutliche Vorgaben fehlen oder von den Projektverfassern Standardlösungen vorgeschlagen werden, die unter Umständen schlecht an örtliche Begebenheiten angepasst sind. Seit über zehn Jahren müssen wir immer wieder darauf aufmerksam machen, dass ein Randstein-Anschlag von 3 oder mehr Zentimetern mit Bundsteinen BS11/13 oder eine Doppelreihe aus schiefgestellten und horizontalen Pflastersteinen nicht veloverträglich sind.

3. Das Fahren mit dem Velo auf solche Randsteine versetzt den Velofahrenden auf ihrem (normalerweise ungefederten) Fahrzeug starke Schläge ins Handgelenk und andere empfindliche Körpergegenden. Auch Kinder auf Sitzen oder in Anhängern sind betroffen. Mitgeführte Ware, zum Beispiel in Körben, springt herum oder gar vom Velo.

4. Das Argument, es handle sich um eine Trottoirüberfahrt, und dort wolle man eine Bremswirkung erzielen, ist nicht stichhaltig. Denn ein 3-cm-Abschluss dieser Art kann von Autos problemlos mit 40 km/h befahren werden. Demgegenüber erleiden Velos schon bei Schritttempo unzumutbare Schläge. Wir sind deshalb nicht bereit, solche Bauten hinzunehmen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


5. Aufschiftungen mit solchen Anschlägen werden von Velos als Schikane empfunden. Sie sollen ihrer Funktion als Tor primär durch eine optische Wirkung und allenfalls durch eine Bremswirkung auf schnelle (und nicht auf ungefederte) Fahrzeuge gerecht werden.

6. Wir erwarten, dass diese Aufschiftungen "weicher" gebaut werden. Auch die Stadt Bern hat bewiesen, dass dies möglich ist, zum Beispiel in der Mitte der Cäcilienstrasse oder bei den Tempo-30-Toren im Spitalacker.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(Bild vom Dammweg. wo eine Veloroute durchführt.)


7. Sollte man von der geplanten Art der Anschläge nicht abweichen können, so fordern wir, dass in jenem Bereich, wo Velos normalerweise über solche Absätze fahren sollen, Einschnitte, Absenkungen oder Rampen ohne Knicke gebaut werden, die ein "weiches" Befahren gestatten. Es gibt sicher Lösungen, die sowohl behindertengerecht wie auch veloverträglich sind.

8. Es besteht keine Notwendigkeit, aus dem Giessereiweg ausfahrende Velos zum Abbremsen auf Schritttempo zu nötigen. Der Einmündungsbereich ist übersichtlich, wird ohnehin als solcher wahrgenommen und wird keinen Vortritt gegenüber der Querstrasse haben, womit sich die Fahrgeschwindigkeiten von Velos im für FussgängerInnen völlig unbedenklichen Bereich bewegen.
 


9. Es besteht kein sachlicher Grund, linksabbiegende Velos in den Giessereiweg zum Abbremsen auf Schritttempo zu nötigen; sie sollen mit der nötigen Vorsicht, aber zügig abbiegen können.

10. Nach rechts in den Geissereiweg einbiegende Velos müssen den steilen Anschlag in spitzem Winkel befahren. Dabei sind sie sturzgefährdet, wenn sich - wie im Randbereich häufig anzutreffen - Schmutz, Sand, Splitt, Blätter oder gar Schnee oder Eis darauf befinden.
 

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