(materieller Teil)
A. Veloabstellplätze
Gemäss den Plänen werden 57 Veloabstellplätze
im Nordwesten des Vorplatzes erstellt.
Wir bezweifeln, dass dies im Hinblick
auf den zukünftigen Publikumsverkehr im Süden dieser S-Bahn-Station
genügen kann. Die Zahl ist sogar tiefer als auf der weniger gut erschlossenen
Nordseite der Station.
Zudem wird der Rollerproblematik zu wenig
Beachtung geschenkt, Motorroller belegen allerorts vermehrt Veloabstellplätze.
Wir ersuchen die Bauherrschaft, den Vorplatz
so zu gestalten, dass die Raumreserve für weitere dezentrale, mit
der zunehmenden Nutzung der Station und der Entwicklung der Umgebung etappenweise
ausbaubare Abstellplätze für Velos (und allenfalls Roller) ausgewiesen
werden kann.
B. Verkehrsführung Tram und Velos auf und ab der Winkelriedstrasse
1) Durch den Bau der neuen T-Verzweigung zwischen Wankdorfplatz und Sempachstrasse sowie die darin eingelagerten Tramschienen entstehen fast nur neue Nachteile für den Veloverkehr.
2) Es ist offensichtlich, dass die Führung
der späteren Tramgeleise und die Verkehrsführung im Bereich der
neuen Verbindungsstrasse zwischen Winkelriedstrasse und Wankdorffeldstrasse
noch überhaupt nicht aufeinander abgestimmt sind. In den Auflageplänen
ist ein unmögliches Nebeneinander von Velo- und Tramachse (zwei schleifende,
spitzwinklige Querungen der Schienen beim Rechtsabbiegen) eingezeichnet.
Zudem widersprechen sich die vorliegenden
Auflagepläne mit den Mitwirkungsunterlagen
des Kantons in Sachen Wankdorfplatz. Die beiden Pläne zeigen eine
völlig andere Verkehrsführung, namentlich auch für den Tram-
und Veloverkehr.
Es ist uns zuwenig klar, welche Bereiche
der Süderschliessung bereits Gegenstand dieses Verfahrens sind, und
welche Teile später noch aufgelegt werden.
Falls auch die neue Abzweigung ab Winkelriedstrasse
Gegenstand dieses Verfahrens ist, so muss bei der Bewilligung des Projekts
die definitive Lage der Tramachse und die Veloführung auf der Winkelriedstrasse
bekannt sein. Es geht nicht an, dass erst in einem späteren PGV die
Linienführung des Trams festgelegt wird.
Die gesamte Verkehrsführung (Tramachse,
Veloführung am Rand oder in der Mitte der Spuren, Radstreifen, inklusive
Markierungen) muss deshalb vor dem Erteilen der Baubewilligung soweit klar
sein, dass bei Verlegung und Inbetriebnahme der Tramschienen erneute Umbauten
an der Strassenanlage vermieden werden können und ein sicherer und
komfortabler Verkehrsablauf, namentlich für den Veloverkehr, gewährleistet
werden kann. Die Verkehrsführung (auch in Form von Markierungen oder
Lichtsignalsteuerungen) hat meist auch Einfluss auf die festzulegenden
baulichen Massnahmen.
3) Die Situation, welche Velofahrende aus Richtung Wankdorfplatz heute vor der Kreuzung Sempachstrasse antreffen, ist vergleichbar mit der zukünftigen bei der neuen Verzweigung. Im Prinzip könnte diese Spureinteilung auch hier aufgegriffen werden (geradeausfahrende Velos fahren links der Rechtsabbiegespur). Die nun geplante separate Führung dem Rand entlang bedeutet dagegen eine Komforteinbusse (längere Rotphasen wegen Rechtsabbiegern) und nicht unbedingt einen Sicherheitsgewinn. Der Radstreifen ist als Kombispur geradeaus/rechts vorgesehen, wobei die beiden Richtungen separat lichtsignalgeregelt werden müssten. Das bedeutet, dass sich zwei Velos nebeneinander auf 2m65 Breite befinden, wobei der eine Lenker anhält und absteigt, die andere Lenkerin aber vorbeiziehen will. Wir bezweifeln, dass dies betriebssicher funktionieren kann.
4) Wir können uns nicht vorstellen, wie aus der Unterführung des neuen Wankdorfkreisels die rechtsabbiegenden Autos auf so kurzer Strecke über eine MIV-Geradeaus-Spur, ev. ein Tramgeleise und ev. einen mittengeführten Radstreifen in die Rechtsabbiegespur Richtung S-Bahn-Station gelangen sollen. Der Verkehrsablauf ist völlig anders, je nach dem, welches Regime (gemäss Plan Erschliessung S-Bahn Station oder gemäss Plan Wankdorfplatz) zum Tragen kommt.
5) Als weiteren Problempunkt orten wir
die eingezeichnete Ausfahrt der Tankstelle auf die Winkelriedstrasse an
der heutigen Stelle. Diese Ausfahrt muss ja wohl LSA-geregelt sein, und
wird sehr negativ in den Verkehrsablauf des Knotens eingreifen. Diese Ausfahrt
muss anders konzipiert werden.