Herrn Gemeinderat
Alexander Tschäppät
Direktion für
Planung, Verkehr und Tiefbau
Bundesgasse 38
Postfach
3001 Bern
Bern, 9.7.2001
Sicherheit Halenstrasse
Sehr geehrter Herr Tschäppät
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Halenstrasse durch den Bremgartenwald bereitet uns nach wie vor
Sorgen.
Die Halenstrasse ist eine der wichtigsten Einfallsachsen in die Stadt
und wird auch vom Veloverkehr sowie von mehreren Postautolinien stark frequentiert.
Die Halenstrasse ist und bleibt eine wichtige Pendler- und Erholungsroute
für den Veloverkehr.Die Fahrbahn ist überdie ganze Halenstrasse
schmal, im Bereich der Autobahnüberführung nur gerade 6 Meter,
Postautos kreuzen dort mit 30-40km/h (siehe Bild 1), Radstreifen gibt es
keine. Viele Velofahrende benutzen aus Angst das Trottoir.
Über den oberen Teil der Halenstrasse führen die kantonale
Radwanderroute Nr. 1 und die Route Nr. 8 des schweizerischen Radwandernetzes,
was besondere Ansprüchean die Sicherheit stellt. Aber gerade die Abzweigung
des Radwegs beim Glasbrunnenparkplatz
stellt ein punktuell hohes Sicherheitsrisiko dar (was aber nicht Gegenstand
dieses Schreibens ist).
Ein grosses Problem, das zugleich einfach zu entschärfen wäre,
scheint uns die über weite Strecken vorhandene Sicherheitslinie.
Seit einer Belagserneuerung und Neumarkierung etwa im Jahr 1998 sind
rund 1260m von 1730m Halenstrasse mit Sicherheitslinie ausgestattet (das
sind 73%!) Diese Tatsache, der dichte Verkehr und die geringe Breite der
Strasse führen dazu,dass in drei Vierteln aller
Begegnungsfälle Velo/Auto ein illegales Überholen von Velos
stattfindet:
-
Jene Autolenkenden mit "schlechtem Gewissen" versuchen sich zwar an dieSicherheitslinie
zu halten, überholen aber das Velo trotzdem, demnachin viel zu knappem
Abstand, verunsichern und gefährden Verkehrsteilnehmerund verstossen
gegen das im Strassenverkehrsgesetz enthaltene Gebot dergenügenden
Rücksicht beim Überholen.
-
Der grössere Teil überholt das Velo aber unter Missachtung derSicherheitslinie.
Einziger Hinderungsgrund für das Ueberholen istsichtbarer Gegenverkehr
in Form eindrücklicher Fahrzeuge (Postautos,Lastwagen).
Nur Fahrschüler warten den Unterbruch der Sicherheitslinie ab...
Es ist eine Tatsache, dass jeder Velofahrer, der zu Spitzenzeiten von
der Halenbrücke Richtung Länggasse oder umgekehrt fährt,
mehrere Dutzend Mal illegal überholt wird! Wie Sie wissen, müsste
jeder dieser fehlbaren Lenker dem Richter vorgeführt werden.
Entsprechende Kontrollen wurden aber noch nie beobachtet oder gemeldet.
Alle Velofahrenden können von haarsträubend gefährlichen
Szenen berichten und erleben solche tagtäglich:
-
Vor der Kuppe der Autobahnüberführung wird munter überholt,als
betrage die Sichtweite 300 Meter und als existierte keine Sicherheitslinie.Oft
müssen die Fehlbaren wegen Gegenverkehrs während des Ueberholmanöversneben
dem Velo abbremsen und zurück in ihre Spur wechseln.
-
Oder wenn beispielsweise ein Postauto zum Ueberholen ansetzt, so hängensich
meist gerade mehrere PWs hinten an, obwohl sie nicht die geringsteUebersicht
haben; um Sicherheitslinien und den Gegenverkehr foutieren siesich völlig!
Oft vollführt ein PW wegen auftauchenden Gegenverkehrsein brüskes
Wiedereinschwenken. Ein ehemaliges Vorstandmitglied vonuns wurde wegen
eines solchen Manövers vor der Autobahnbrückestadteinwärts
ins Buschwerk hinunter gedrängt.
Bereits am 14.7.1999 hatten wir in einem Brief an die Stadtpolizeiund
das Verkehrsinspektorat auf diese Problematik hingewiesen und folgende
Anträge deponiert:
- Sicherheitslinie generell überprüfen
- Mehr Unterbrüche der Sicherheitslinie prüfen
- Ersatz der Sicherheitslinie durch Ueberholverbot prüfen
Darauf erhielten wir via Verkehrsinspektorat mündlich und ohneweitere
Begründung zur Antwort, "aus Sicherheitsgründen" werde nichts
geändert. Uns scheint eine solche Haltung angesichts der systematischen
Missachtung der Sicherheitslinie mehr als zynisch.
Wer wachen Auges durch die Halenstrasse fährt, stellt fest, dass
eine Sicherheitslinie über derart weite Strecken sachlich nicht gerechtfertigt
ist.
Am augenfälligsten ist die Situation bei der Kuppe der Autobahnüberführung:
Kurz nach dem Scheitel der Kuppe hat man in beide Richtungen optimale Uebersicht.
Aber auch hier besteht eine Sicherheitslinie. Es ist durchaus verständlich,
dass dieser Sicherheitslinie kein Respekt
entgegengebracht werden kann!
Wir bestreiten, dass die Sicherheitslinie in diesem Umfang "aus Sicherheitsgründen"
nötig ist. Das pure Gegenteil ist der Fall: Dadurch, dass sie nicht
ernstgenommen werden kann, entstehen zu Hauf gefährliche Situationen,
gerade auch dort, wosie gerechtfertigt ist.
Die Strassensignalisationsverordnung SSV hält in Artikel 73 klarfest:
"Sicherheitslinien dürfen nicht länger sein, als es unter Berücksichtigung
der Sichtweite und der üblicherweise gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich
ist."
Bis mindestens 1997 wurde diesem Grundsatz nachgelebt, und auf der
Halenstrasse war die Doppellinie markiert. (Siehe beiligende Bilder 2 und
3 aus dem Bereichder Autobahnüberführung vom April 1997).
Mit der erwähnten Belagserneuerung wurde die Doppellinie überall
in eine Sicherheitslinie umgewandelt. Die Gründe dafür würden
wir gerne erfahren. Waren es mehr als Kostengründe? Oder haben sich
die Sichtweiten geändert? Zudem ist inzwischen - aufgrund eines Vorstosses
der IG Velo Bern -die Geschwindigkeitlimite auf der ganzen Halenstrasse
von 80 auf 60 km/h heruntergesetzt worden, was das Ausdehnen der Sicherheitslinie
noch mehr in Frage stellt.
Andererseits ist die Sicherheitslinie an unübersichtlichen Stellen
aus unerklärlichen Gründen unterbrochen, wo ein Überholen
zumindest in der einen Richtung absolut nicht zu verantworten wäre.
Wir bitten um Stellungnahmen zu den folgenden Fragen im Einzelnen(alle
Fragen beziehen
sich auf die Halenstrasse):
1.
Gab es vor der Neumarkierung (ca. 1998) Unfälle, die eine Ausdehnung
der Sicherheitslinien erforderlich gemacht hätten?
2.
Gab es in den letzten Jahren (ab 1998) Unfälle, die auf das Missachtender
uneinsichtig langen Sicherheitslinie zurückzuführen waren?
3.
Halten Sie es für verantwortbar, dass eine Sicherheitslinie tagtäglichhunderte
von Malen missachtet wird?
4.
Wenn nein, welche Massnahmen werden dagegen ergriffen?
5.
Gibt es Routinekontrollen, bei denen das Einhalten einer Sicherheitslinieüberprüft
wird?
6.
Kann eine Privatperson Autos, welche die Sicherheitslinie missachten,
fotografieren und anzeigen?
7.
Wurde jemals ein Motorfahrzeuglenker auf frischer Tat (beim Ueberfahreneiner
Sicherheitslinie) ertappt und dem Richter zugeführt?
8.
Was sprach 1998 für die Abschaffung der Doppellinien?
9.
Spricht etwas gegen ein sofortiges Wiederanbringen von Doppellinien?
Wir bitten Sie dazu um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Im weiteren wünschen wir uns eine Traktandierung und Diskussiondieser
Problematik anlässlich der Sitzung der Begleitkommission "Massnahmenplan
Verkehrssicherheit" vom 20 August 2001 vor. Dies scheint uns ein geeigneter
Anlass zu sein,da sowohl Fachleute wie Direktbetroffene versammelt sind
und es um ein interessantesFallbeispiel mit verkehrspsychologischer und
sicherheitsrelevanter Tragweite geht.
Gegen einen allfälligen Versand dieses Briefes an die Begleitkommissionvor
der Sitzung haben wir nichts einzuwenden.
Interessant wäre eine Video-Auswertung dieser Verkehrssituationen,gefilmt
von einer Kamera, die auf dem Lenker eines Velos montiert wäre. Die
IG VeloBern würde bei einer solchen Aktion mitwirken.
Gerne sind wir auch zu einer Begehung oder einem direkten Gespräch
bereit.
Wir danken für Ihre Bemühungen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
IG Velo Bern
Thomas Schneeberger
Beauftragter für Velomassnahmen
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