Herrn Gemeinderat
Alexander Tschäppät
Direktion für
Planung, Verkehr und Tiefbau
Bundesgasse 38
Postfach

3001 Bern

Bern, 9.7.2001
 

Sicherheit Halenstrasse
 

Sehr geehrter Herr Tschäppät
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Halenstrasse durch den Bremgartenwald bereitet uns nach wie vor Sorgen.
Die Halenstrasse ist eine der wichtigsten Einfallsachsen in die Stadt und wird auch vom Veloverkehr sowie von mehreren Postautolinien stark frequentiert. Die Halenstrasse ist und bleibt eine wichtige Pendler- und Erholungsroute für den Veloverkehr.Die Fahrbahn ist überdie ganze Halenstrasse schmal, im Bereich der Autobahnüberführung nur gerade 6 Meter, Postautos kreuzen dort mit 30-40km/h (siehe Bild 1), Radstreifen gibt es keine. Viele Velofahrende benutzen aus Angst das Trottoir.
Über den oberen Teil der Halenstrasse führen die kantonale Radwanderroute Nr. 1 und die Route Nr. 8 des schweizerischen Radwandernetzes, was besondere Ansprüchean die Sicherheit stellt. Aber gerade die Abzweigung des Radwegs beim Glasbrunnenparkplatz
stellt ein punktuell hohes Sicherheitsrisiko dar (was aber nicht Gegenstand dieses Schreibens ist).

Ein grosses Problem, das zugleich einfach zu entschärfen wäre, scheint uns die über weite Strecken vorhandene Sicherheitslinie.
Seit einer Belagserneuerung und Neumarkierung etwa im Jahr 1998 sind rund 1260m von 1730m Halenstrasse mit Sicherheitslinie ausgestattet (das sind 73%!) Diese Tatsache, der dichte Verkehr und die geringe Breite der Strasse führen dazu,dass in drei Vierteln aller
Begegnungsfälle Velo/Auto ein illegales Überholen von Velos stattfindet:

  • Jene Autolenkenden mit "schlechtem Gewissen" versuchen sich zwar an dieSicherheitslinie zu halten, überholen aber das Velo trotzdem, demnachin viel zu knappem Abstand, verunsichern und gefährden Verkehrsteilnehmerund verstossen gegen das im Strassenverkehrsgesetz enthaltene Gebot dergenügenden Rücksicht beim Überholen.
  • Der grössere Teil überholt das Velo aber unter Missachtung derSicherheitslinie. Einziger Hinderungsgrund für das Ueberholen istsichtbarer Gegenverkehr in Form eindrücklicher Fahrzeuge (Postautos,Lastwagen).
Nur Fahrschüler warten den Unterbruch der Sicherheitslinie ab...

Es ist eine Tatsache, dass jeder Velofahrer, der zu Spitzenzeiten von der Halenbrücke Richtung Länggasse oder umgekehrt fährt, mehrere Dutzend Mal illegal überholt wird! Wie Sie wissen, müsste jeder dieser fehlbaren Lenker dem Richter vorgeführt werden.
Entsprechende Kontrollen wurden aber noch nie beobachtet oder gemeldet.
Alle Velofahrenden können von haarsträubend gefährlichen Szenen berichten und erleben solche tagtäglich:

  • Vor der Kuppe der Autobahnüberführung wird munter überholt,als betrage die Sichtweite 300 Meter und als existierte keine Sicherheitslinie.Oft müssen die Fehlbaren wegen Gegenverkehrs während des Ueberholmanöversneben dem Velo abbremsen und zurück in ihre Spur wechseln.
  • Oder wenn beispielsweise ein Postauto zum Ueberholen ansetzt, so hängensich meist gerade mehrere PWs hinten an, obwohl sie nicht die geringsteUebersicht haben; um Sicherheitslinien und den Gegenverkehr foutieren siesich völlig! Oft vollführt ein PW wegen auftauchenden Gegenverkehrsein brüskes Wiedereinschwenken. Ein ehemaliges Vorstandmitglied vonuns wurde wegen eines solchen Manövers vor der Autobahnbrückestadteinwärts ins Buschwerk hinunter gedrängt.


Bereits am 14.7.1999 hatten wir in einem Brief an die Stadtpolizeiund das Verkehrsinspektorat auf diese Problematik hingewiesen und folgende Anträge deponiert:
- Sicherheitslinie generell überprüfen
- Mehr Unterbrüche der Sicherheitslinie prüfen
- Ersatz der Sicherheitslinie durch Ueberholverbot prüfen
Darauf erhielten wir via Verkehrsinspektorat mündlich und ohneweitere Begründung zur Antwort, "aus Sicherheitsgründen" werde nichts geändert. Uns scheint eine solche Haltung angesichts der systematischen Missachtung der Sicherheitslinie mehr als zynisch.
Wer wachen Auges durch die Halenstrasse fährt, stellt fest, dass eine Sicherheitslinie über derart weite Strecken sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Am augenfälligsten ist die Situation bei der Kuppe der Autobahnüberführung: Kurz nach dem Scheitel der Kuppe hat man in beide Richtungen optimale Uebersicht. Aber auch hier besteht eine Sicherheitslinie. Es ist durchaus verständlich, dass dieser Sicherheitslinie kein Respekt
entgegengebracht werden kann!
Wir bestreiten, dass die Sicherheitslinie in diesem Umfang "aus Sicherheitsgründen" nötig ist. Das pure Gegenteil ist der Fall: Dadurch, dass sie nicht ernstgenommen werden kann, entstehen zu Hauf gefährliche Situationen, gerade auch dort, wosie gerechtfertigt ist.

Die Strassensignalisationsverordnung SSV hält in Artikel 73 klarfest: "Sicherheitslinien dürfen nicht länger sein, als es unter Berücksichtigung der Sichtweite und der üblicherweise gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich ist."
Bis mindestens 1997 wurde diesem Grundsatz nachgelebt, und auf der Halenstrasse war die Doppellinie markiert. (Siehe beiligende Bilder 2 und 3 aus dem Bereichder Autobahnüberführung vom April 1997).
Mit der erwähnten Belagserneuerung wurde die Doppellinie überall in eine Sicherheitslinie umgewandelt. Die Gründe dafür würden wir gerne erfahren. Waren es mehr als Kostengründe? Oder haben sich die Sichtweiten geändert? Zudem ist inzwischen - aufgrund eines Vorstosses der IG Velo Bern -die Geschwindigkeitlimite auf der ganzen Halenstrasse von 80 auf 60 km/h heruntergesetzt worden, was das Ausdehnen der Sicherheitslinie noch mehr in Frage stellt.
Andererseits ist die Sicherheitslinie an unübersichtlichen Stellen aus unerklärlichen Gründen unterbrochen, wo ein Überholen zumindest in der einen Richtung absolut nicht zu verantworten wäre.

Wir bitten um Stellungnahmen zu den folgenden Fragen im Einzelnen(alle Fragen beziehen
sich auf die Halenstrasse):

1.
Gab es vor der Neumarkierung (ca. 1998) Unfälle, die eine Ausdehnung der Sicherheitslinien erforderlich gemacht hätten?
2.
Gab es in den letzten Jahren (ab 1998) Unfälle, die auf das Missachtender uneinsichtig langen Sicherheitslinie zurückzuführen waren?
3.
Halten Sie es für verantwortbar, dass eine Sicherheitslinie tagtäglichhunderte von Malen missachtet wird?
4.
Wenn nein, welche Massnahmen werden dagegen ergriffen?
5.
Gibt es Routinekontrollen, bei denen das Einhalten einer Sicherheitslinieüberprüft wird?
6.
Kann eine Privatperson Autos, welche die Sicherheitslinie missachten, fotografieren und anzeigen?
7.
Wurde jemals ein Motorfahrzeuglenker auf frischer Tat (beim Ueberfahreneiner Sicherheitslinie) ertappt und dem Richter zugeführt?
8.
Was sprach 1998 für die Abschaffung der Doppellinien?
9.
Spricht etwas gegen ein sofortiges Wiederanbringen von Doppellinien?
 

Wir bitten Sie dazu um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Im weiteren wünschen wir uns eine Traktandierung und Diskussiondieser Problematik anlässlich der Sitzung der Begleitkommission "Massnahmenplan Verkehrssicherheit" vom 20 August 2001 vor. Dies scheint uns ein geeigneter Anlass zu sein,da sowohl Fachleute wie Direktbetroffene versammelt sind und es um ein interessantesFallbeispiel mit verkehrspsychologischer und sicherheitsrelevanter Tragweite geht.
Gegen einen allfälligen Versand dieses Briefes an die Begleitkommissionvor der Sitzung haben wir nichts einzuwenden.

Interessant wäre eine Video-Auswertung dieser Verkehrssituationen,gefilmt von einer Kamera, die auf dem Lenker eines Velos montiert wäre. Die IG VeloBern würde bei einer solchen Aktion mitwirken.
Gerne sind wir auch zu einer Begehung oder einem direkten Gespräch bereit.
 

Wir danken für Ihre Bemühungen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
 
 

IG Velo Bern

Thomas Schneeberger
Beauftragter für Velomassnahmen
 


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