Massive Probleme auf der Halenstrasse in Bern (1999-2009)
Kurzfassung:
Im Juli 2001 haben wir der Stadt wegen der misslichen
Situation auf der Halenstrasse einen Brief geschrieben.
Die Stadt hat positiv reagiert und Massnahmen in Aussicht
gestellt und im Frühling 2002 teilweise ausgeführt.
Weitere Verbesserungen erfolgend nach einer Belagssanierung
und Neumarkierung der Mittellinie 2005
Wir haben auf die ersten Massnahmen von 2001 verschiedenste
Rückmeldungen zu diesen Massnahmen erhalten, gemischt positiv und
negativ.
Wir haben die Massnahmen grundsätzlich begrüsst.
Auch die Freigabe des Trottoirs für Velos (diese Idee stammt aber
nicht von uns), allerdings sehen wir auch einige Probleme damit. Mehr dazu
unten.
Seit einem Jahrzehnt fordern wir Verbesserungen auf der
Halenstrasse bzw. deren Schliessung. Die Schliessung für Autos scheint
ja immerhin mit der Zustimmung zum Neufeldtunnel in sichtbare "Nähe"
gerückt (nach Eröffnung des Tunnels, 2007 ? ). Die nun getroffenen
Massnahmen haben somit nur provisorischen Charakter, die Stadt will nicht
mehr viel investieren.
Als erste Massnahme erreichten wir 1998 eine Temporeduktion
von 80 auf 60.
Im Brief schlugen wir weniger Sicherheitslinien vor,
so dass Autos die Velos legaler überholen können. Die vielen
Sicherheitslinien wurden auf ein paar Metern nun zu einseitig überfahrbaren
Doppellinien ergänzt, was den Autos ein bisschem mehr Ueberholraum
gibt. Aber im unteren Teil wurden die alten Markierungen wie vor 1998 nicht
wieder hergestellt. Die Idee mit dem Freigeben des Trottoirs als
Radweg kam nicht von uns, sondern von der Stadt. Wir haben diese Idee
aber nicht bekämpft, sondern nur darauf hingewiesen, dass das Trottoir
als "Kriechspur" bergwärts schlicht auf der falschen Strassenseite
liegt
und deshalb die Oeffnung für Velos das Problem des Gegenverkehrs hervorruft.
Wie wir mehrfach erfahren haben, gibt es offenbar zusätzlich
noch ungerechtfertigte Anpöbeleien und sogar Abdrängmanöver
von Autofahrern, die das Gefühl haben, man solle gefälligst der
vermeintlichen
"Radweg" benützen. Aufgrund der Velosymbole wird auch nicht ganz klar,
wo genau man das Trottoir benützen darf.
Auf Anfrage erklärte die Stadt, dass Velos auf der
ganzen Länge und in beiden Richtungen auf dem Trottoir geduldet würden,
was wiederum aus den Velopiktogrammen nicht klar hervorgeht.
Es besteht aber ausdrücklich keine Benützungspflicht,
da es ein Trottoir und kein Radweg im Sinne des Gesetzes ist.
Die Stadt hielt es leider nicht für nötig,
eine offizielle Medienmitteilung im Sinne einer "Gebrauchsanleitung" herauszugeben.
Auch unseren Tip, sowohl auf dem Trottoir als auch parallel
dazu auf der Strasse je ein Velosymbol anzubringen, hat die Stadt vorerst
ignoriert.
(Dafür gibt es seit Juni 2003 neue Senklöcher
auf der Halenstrasse...)
Im Herbst 2003 fand wiederum eine Begehung statt. Die
Stadt sicherte eine klarere Markierung zu, welche deutlich machen sollte,
dass Velos nicht auf dem Trottoir fahren müssen (aber dürfen),
sowie Anpassungen an der Sicherheitslinie.
Bis Juli 2004 war noch nichts ausgeführt.
Ziel bleibt nach wie vor eine möglichst rasche Schliessung
der Halenstrasse für Autos
Die Tips der IG Velo Bern (erstellt ca. 2005, gültig
bis 2009):
-
Das Trottoir sehr vorsichtig befahren.
-
Fussgängerinnen und Fussgänger haben
bedingungslosen Vortritt. Im Begegnungsfall Geschwindigkeit mässigen.
-
Abwärts soll vom Glasbrunnenparkplatz an
bis zur Halenbrücke auf die Strasse gewechselt werden. (Das Tempo
abwärts ist zu gross ist und es kann Velo-Gegenverkehr herrschen!
-
Aufwärts soll ebenfalls ab Glasbrunnenparkplatz
bis in die Länggasse auf die Strasse gewechselt werden.
-
So herrscht "im Prinzip" auf dem Trottoir nur
Velo-Einbahnverkehr. Dennoch ist jederzeit mit möglichem Velo-Gegenverkehr
zu rechnen!
-
Es besteht keine Benützungspflicht!
Wenn Sie von Autofahrer(inne)n angefeindet werden, sagen Sie, dass Velos
grundsätzlich auf die Strasse gehören oder dass Sie wegen Fussgängern
nicht auf das Trottoir wollten. Und dass das Trottoir kein Radweg sei,
sondern Velos darauf nur geduldet würden.
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