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Die Schweizerische Post
Stadtplanungsamt und Velofachstelle
Direktion für öffentliche
Sicherheit
Bern, 1.7.2003 Unser Zeichen | tsb cma
Gefährdung des Veloverkehrs
auf der Halenstrasse in Bern
Sehr geehrte Damen und Herren Auf Grund von wiederholten Reklamationen von Mitgliedern der IGVelo Bern bezüglich der unbefriedigenden Situation an der Halenstrasse in Bern sehen wir uns veranlasst, bei den oben aufgeführten Adressaten zu intervenieren. Dass es auf diesem Strassenabschnitt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, wird durch folgenden weiteren Vorfall belegt: Am Dienstag, 24.6.2003, um 12.25 Uhr wurde ein Velofahrer durch das Postauto mit Kennzeichen BE 25237 im unteren Teil der Halenstrasse stadtauswärts, kurz vor der Einmündung Brüggbodenstrasse in gesetzeswidriger und gefährlicher Weise überholt. Einerseits musste der Wagenführer des Postautos zum Überholen die Sicherheitslinie missachten, andererseits führ er dennoch so nahe am Velofahrer vorbei, dass trotz relativ tiefer Geschwindigkeit ein gefährlicher Luftstoss auf das Velo wirkte. Zudem drückte das Postauto den Velofahrer gegen den Fahrbahnrand, so dass er stark bremsen musste, um nicht auf das Trottoir zu fliegen. Dank der Geistesgegenwart und langjährigen Erfahrung des Velofahrenden konnte ein Sturz vermieden werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass es bei einer weniger geübteren Person zu einem gravierenden Unfall gekommen wäre. Dass es ein Postauto war, ist einerseits Zufall (denn alle Velofahrenden werden bei jedem Befahren der Halenstrasse von Dutzenden Motorfahrzeugen illegal überholt), andererseits wurden gefährliche Vorfälle der IG Velo Bern nun bereits 6 mal innerhalb von zwei Jahren rapportiert, in drei Fällen davon waren Postautos beteiligt. Bei der Einmündung Brüggbodenstrasse kam es zu einem kurzen Gespräch zwischen dem Velofahrenden und dem Postautoführer. Der Velofahrer machte den Wagenführer freundlich aber bestimmt auf sein gefährliches und regelwidriges Verhalten aufmerksam. Die erste Reaktion des Wagenführers lautete: "Für was heit Der de ne Radstreife?" Die IG Velo Bern muss klar festhalten, dass die offensichtliche Einschätzung des Wagenführers nicht korrekt ist. Bekanntlich hat es auf der Halenstrasse keinen Radstreifen und auch keinen Radweg. Vielmehr ist es so, dass aufgrund von Velosymbolen auf dem Trottoir, auf welchem unsichere Velofahrende lediglich geduldet werden, viele Autofahrende das Gefühl haben, die Velos gehörten nicht auf die Fahrbahn, und sie deshalb beschimpfen oder vorsätzlich bedrängen und damit an Leib und Leben gefährden. Der IG Velo Bern liegen damit auch mehrere Meldungen über offensichtlich absichtliche Gefährdungen von Velofahrenden vor. Der Velofahrer und der Wagenführer
schlossen noch eine Wette ab, ob es sich um einen Radstreifen handle oder
nicht. Der Wagenführer war überzeugt, dass das Trottoir ein Radstreifen
sei und die Velos dort zu fahren hätten. Die Reaktion des Wagenführers
und die Tatsache, dass er trotz fehlenden Gegenverkehrs viel zu nahe am
Velofahrenden vorbei fuhr, lassen darauf schliessen, dass es sich um eine
"Disziplinierungsmassnahme" des Postautoführers gegenüber dem
Velofahrer handelte. Solches Faustrecht ist natürlich nicht tolerierbar.
Wir können diese Zustände
auf der Halenstrasse nicht länger hinnehmen.
Zu den Massnahmen: Von der Post erwarten wir: ·Dass sie ihre Wagenführer anhält, keine Velofahrenden zu gefährden, falls zwecks Einhaltung des Fahrplans Verkehrsregeln verletzt werden "müssen" (welche üblicherweise mit einer Anzeige geahndet werden). ·Dass sie die raschestmögliche Verlegung ihrer Linien von der Halenstrasse auf die Neubrückstrasse anstrebt. ·Dass
sie zwecks Regelung der Wette den Kontakt zwischen dem entsprechenden Wagenführer
und dem betroffenen Velofahrer (via unsere Geschäftsstelle) herstellt.
·Dass
in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Fuss- und Veloverkehr ein Konzept
zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Halenstrasse erstellt und
umgesetzt wird.
·Dass wie von uns längst gefordert, die Doppellinien im Umfang wie vor 1998 wieder hergestellt werden, damit es vernünftige Zonen gibt, wo die Autos die Velos legal überholen können. Auf unseren Vorstoss vom Jahr 2001 hin wurden die Doppellinien nur in geringem Umfang ergänzt, was immer noch eine massive Missachtung der Sicherheitslinien zu Folge hat. ·Dass
im Bereich der Brücke/Kuppe eine doppelte Sicherheitslinie
markiert wird.
·Dass sie in enger Zusammenarbeit mit Stadtplanungsamt und Tiefbauamt nach zweckmässigen Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit sucht (Stichwort Doppellinien, Ueberholverbot statt Sicherheitslinien, Einbahnstrasse). ·Dass
sie veranlasst, dass die Strecken mit Sicherheitslinie auf das wirklich
Nötige beschränkt werden, so dass Artikel 73 der SSV nicht mehr
verletzt ist.
·Dass
sie eine Videodokumentation (Aufnahmen vom fahrenden Velo aus!) über
die Missachtung der Sicherheitslinie erstellt. Dies nicht primär als
Repressionsinstrument gegenüber den Verkehrssündern, sondern
vorerst zwecks einer Bestandesaufnahme und Statistik über die Einhaltungs-
bzw. Missachtungsquote der Sicherheitslinie als Basis für die Auswahl
der Massnahmen.
·Dass
sie die nötige Oeffentlichkeitsarbeit einleitet: Einerseits sollten
vor Ort die zu Fuss Gehenden, Velofahrenden und Autofahrenden auf die spezielle
momentane oder zukünftige Regelung aufmerksam gemacht werden (Vortrittsrecht
der Fussgänger, keine Benützungspflicht, erwünschtes Einbahnsystem
auf dem Trottoir). Andererseits müssen sämtliche Verkehrsbetriebe,
Verkehrsverbände, Fahrlehrer usw. orientiert werden.
Von der Post und vom Stadtplanungsamt/Velofachstelle erwarten wir je eine baldige Stellungnahme oder die Gelegenheit zu einer Aussprache. Von uns dürfen Sie die
Bereitschaft zur Kenntnis nehmen, aktiv an Lösungen mitzuarbeiten.
mit freundlichen Grüssen IG Velo Bern
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