(mehr Details zur Halenstrasse ->hier, Aktualität ab 2010 ->hier)


Brief von 2003:

Die Schweizerische Post
Postauto Regionalzentrum BE-FR-SO
Morillonstr. 9
Postfach
3000 Bern 17

Stadtplanungsamt und Velofachstelle
Schwarztorstrasse 9
Postfach
3001 Bern

Direktion für öffentliche Sicherheit
Verkehrspolizei
Nägeligasse 2
Postfach
3000 Bern 7
 

Bern, 1.7.2003

Unser Zeichen | tsb cma
 

Gefährdung des Veloverkehrs auf der Halenstrasse in Bern
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Auf Grund von wiederholten Reklamationen von Mitgliedern der IGVelo Bern bezüglich der unbefriedigenden Situation an der Halenstrasse in Bern sehen wir uns veranlasst, bei den oben aufgeführten Adressaten zu intervenieren. Dass es auf diesem Strassenabschnitt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, wird durch folgenden weiteren Vorfall belegt:

Am Dienstag, 24.6.2003, um 12.25 Uhr wurde ein Velofahrer durch das Postauto mit Kennzeichen BE 25237 im unteren Teil der Halenstrasse stadtauswärts, kurz vor der Einmündung Brüggbodenstrasse in gesetzeswidriger und gefährlicher Weise überholt.

Einerseits musste der Wagenführer des Postautos zum Überholen die Sicherheitslinie missachten, andererseits führ er dennoch so nahe am Velofahrer vorbei, dass trotz relativ tiefer Geschwindigkeit ein gefährlicher Luftstoss auf das Velo wirkte. Zudem drückte das Postauto den Velofahrer gegen den Fahrbahnrand, so dass er stark bremsen musste, um nicht auf das Trottoir zu fliegen. Dank der Geistesgegenwart und langjährigen Erfahrung des Velofahrenden konnte ein Sturz vermieden werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass es bei einer weniger geübteren Person zu einem gravierenden Unfall gekommen wäre.

Dass es ein Postauto war, ist einerseits Zufall (denn alle Velofahrenden werden bei jedem Befahren der Halenstrasse von Dutzenden Motorfahrzeugen illegal überholt), andererseits wurden gefährliche Vorfälle der IG Velo Bern nun bereits 6 mal innerhalb von zwei Jahren rapportiert, in drei Fällen davon waren Postautos beteiligt.

Bei der Einmündung Brüggbodenstrasse kam es zu einem kurzen Gespräch zwischen dem Velofahrenden und dem Postautoführer.

Der Velofahrer machte den Wagenführer freundlich aber bestimmt auf sein gefährliches und regelwidriges Verhalten aufmerksam.

Die erste Reaktion des Wagenführers lautete:

"Für was heit Der de ne Radstreife?"

Die IG Velo Bern muss klar festhalten, dass die offensichtliche Einschätzung des Wagenführers nicht korrekt ist. Bekanntlich hat es auf der Halenstrasse keinen Radstreifen und auch keinen Radweg. Vielmehr ist es so, dass aufgrund von Velosymbolen auf dem Trottoir, auf welchem unsichere Velofahrende lediglich geduldet werden, viele Autofahrende das Gefühl haben, die Velos gehörten nicht auf die Fahrbahn, und sie deshalb beschimpfen oder vorsätzlich bedrängen und damit an Leib und Leben gefährden. Der IG Velo Bern liegen damit auch mehrere Meldungen über offensichtlich absichtliche Gefährdungen von Velofahrenden vor.

Der Velofahrer und der Wagenführer schlossen noch eine Wette ab, ob es sich um einen Radstreifen handle oder nicht. Der Wagenführer war überzeugt, dass das Trottoir ein Radstreifen sei und die Velos dort zu fahren hätten. Die Reaktion des Wagenführers und die Tatsache, dass er trotz fehlenden Gegenverkehrs viel zu nahe am Velofahrenden vorbei fuhr, lassen darauf schliessen, dass es sich um eine "Disziplinierungsmassnahme" des Postautoführers gegenüber dem Velofahrer handelte. Solches Faustrecht ist natürlich nicht tolerierbar.
Beschimpfungen und Gefährdungen durch Motorfahrzeuglenker hat die IG Velo Bern auch dem Stadtplanungsamt bereits rapportiert. Die Meldungen wurden bisher zu wenig ernst genommen, und die von der IG Velo Bern vorgeschlagene einfache und wirksame Zusatzmassnahme (Markierung von Velosymbolen auf der Fahrbahn (und nicht unbedingt auf dem Trottoir), wurde leider nicht umgesetzt.

Wir können diese Zustände auf der Halenstrasse nicht länger hinnehmen.
Seit über 10 Jahren kämpfen wir für eine Schliessung dieser massiv unterdimensionierten Strasse. Da die Schliessung für Motorfahrzeuge aufgrund der Verzögerungen beim Neufeldtunnel wohl frühestens in 6 Jahren realisiert werden kann, muss diese Strasse sofort sicherer gemacht werden. Die Verantwortung dafür liegt primär bei der Stadt Bern, aber auch der ÖV kann einen Beitrag leisten. Wie wir bereits verlauten liessen, verlangen wir keine Luxussanierung, aber wenn das Geld für neue Senklöcher reicht, dann müssen die Sicherheit und ein transparentes Regime für die noch nicht absehbare Betriebsdauer dieser Strasse auch etwas wert sein.

Zu den Massnahmen:

Von der Post erwarten wir:

·Dass sie alle betroffenen Wagenführer von Postautos umgehend schriftlich informiert, dass es sich beim Trottoir entlang der Halenstrasse durch den Berner Bremgartenwald weder um einen Radstreifen noch einen Radweg handelt und somit für Velofahrende keine Benützungspflicht besteht.

·Dass sie ihre Wagenführer anhält, keine Velofahrenden zu gefährden, falls zwecks Einhaltung des Fahrplans Verkehrsregeln verletzt werden "müssen" (welche üblicherweise mit einer Anzeige geahndet werden).

·Dass sie die raschestmögliche Verlegung ihrer Linien von der Halenstrasse auf die Neubrückstrasse anstrebt.

·Dass sie zwecks Regelung der Wette den Kontakt zwischen dem entsprechenden Wagenführer und dem betroffenen Velofahrer (via unsere Geschäftsstelle) herstellt.
 
 

Vom Stadtplanungsamt erwarten wir: ·Dass als Sofortmassnahme die fälligen Velopiktogramme auf der Fahrbahn der Halenstrasse in genügender Anzahl, an den richtigen Orten und in beiden Richtungen angebracht werden.

·Dass in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Fuss- und Veloverkehr ein Konzept zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Halenstrasse erstellt und umgesetzt wird.
Prüfenswert scheinen uns nebst der Ergänzung der Sicherheitslinien zu Doppelllinien (siehe unten) auch ein Ueberholverbot oder die Einführung des Einbahnverkehrs für MIV und ÖV.

·Dass wie von uns längst gefordert, die Doppellinien im Umfang wie vor 1998 wieder hergestellt werden, damit es vernünftige Zonen gibt, wo die Autos die Velos legal überholen können. Auf unseren Vorstoss vom Jahr 2001 hin wurden die Doppellinien nur in geringem Umfang ergänzt, was immer noch eine massive Missachtung der Sicherheitslinien zu Folge hat.

·Dass im Bereich der Brücke/Kuppe eine doppelte Sicherheitslinie markiert wird.
 

Von der Polizei erwarten wir: ·Dass sie gegenüber den Postautobetrieben bestätigt, dass es sich beim Trottoir weder um einen Radstreifen noch um einen Radweg handelt, und somit keine Benützungspflicht für Radfahrende besteht.

·Dass sie in enger Zusammenarbeit mit Stadtplanungsamt und Tiefbauamt nach zweckmässigen Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit sucht (Stichwort Doppellinien, Ueberholverbot statt Sicherheitslinien, Einbahnstrasse).

·Dass sie veranlasst, dass die Strecken mit Sicherheitslinie auf das wirklich Nötige beschränkt werden, so dass Artikel 73 der SSV nicht mehr verletzt ist.
Dieser hält klar fest:
"Sicherheitslinien dürfen nicht länger sein, als es unter Berücksichtigung der Sichtweite und der üblicherweise gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich ist."
Wir wiederholen, dass vor 1998 weniger Sicherheitslinien als heute vorhanden waren, obwohl damals die Tempolimite noch bei 80 statt wie heute bei 60 km/h lag.

·Dass sie eine Videodokumentation (Aufnahmen vom fahrenden Velo aus!) über die Missachtung der Sicherheitslinie erstellt. Dies nicht primär als Repressionsinstrument gegenüber den Verkehrssündern, sondern vorerst zwecks einer Bestandesaufnahme und Statistik über die Einhaltungs- bzw. Missachtungsquote der Sicherheitslinie als Basis für die Auswahl der Massnahmen.
 
 

Von der Velofachstelle erwarten wir: ·Dass sie die oben genannten Velo- (und Fussgänger-) Interessen energisch vertritt.

·Dass sie die nötige Oeffentlichkeitsarbeit einleitet: Einerseits sollten vor Ort die zu Fuss Gehenden, Velofahrenden und Autofahrenden auf die spezielle momentane oder zukünftige Regelung aufmerksam gemacht werden (Vortrittsrecht der Fussgänger, keine Benützungspflicht, erwünschtes Einbahnsystem auf dem Trottoir). Andererseits müssen sämtliche Verkehrsbetriebe, Verkehrsverbände, Fahrlehrer usw. orientiert werden.
 
 

Aufgrund des neuerlichen, beschriebenen Vorkommnisses und der misslichen Verhältnisse auf der Halenstrasse erhoffen wir uns nun ein rasches und entschlossenes Handeln.

Von der Post und vom Stadtplanungsamt/Velofachstelle erwarten wir je eine baldige Stellungnahme oder die Gelegenheit zu einer Aussprache.

Von uns dürfen Sie die Bereitschaft zur Kenntnis nehmen, aktiv an Lösungen mitzuarbeiten.
 

Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüssen

IG Velo Bern

Thomas Schneeberger

Beauftragter für Velomassnahmen

Christian Maurer

Präsident


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